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08.03.2010
Stellungnahme

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) zum Vormundschaftsrecht

Die AGJ weist darauf hin, dass neben dem diskutierten Referentenentwurf zur Veränderung der Amtsvormundschaft im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftswesen von der Bundesregierung geplant ist.

In einem Auszug besonders zur notwendigen Stärkung der Vormundschaft heißt es in der Stellungnahme:

"Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stimmt dem Referentenentwurf in seiner grundsätzlichen Zielsetzung bezüglich der Betonung der Bedeutung des persönlichen Kontakts zum Mündel und der sich daraus ergebenden Fallzahlobergrenze zu.

Der „persönliche Vormund“ bzw. die „persönlich geführte Vormundschaft“ ist ebenso wie vernünftige Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und eine wirkliche und nicht nur pro forma stattfindende Beteiligung des Mündels an Entscheidungen eine alte, bislang nicht eingelöste Forderung, die in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten von der Fachlichkeit immer wieder an den Gesetzgeber mit dem Ziel herangetragen wurde, eine längst überfällige Reform anzustoßen.

Kernziel einer Reform der Vormundschaft sollte es sein, Vormünder in die Lage zu versetzen, dass sie ihre Rolle und Funktion für das Mündel angemessen wahrnehmen können. Vormünder sollen wie Eltern für die ihnen anvertrauten jungen Menschen entscheiden und deren Wohl verfolgen. Dabei sind sie häufig auf Sozialleistungen und deren gute Organisation durch Jugendämter angewiesen.

Regelmäßig sind aber diejenigen Personen, die die jungen Menschen tatsächlich erziehen, von noch größerer Bedeutung als die
Vormünder. Jedoch unterliegen alle Personen, die Aufgaben in der Erziehung und Betreuung junger Menschen wahrnehmen, dem staatlichen Wächteramt.

Soll die Stellung der Vormünder verbessert werden, geht es darum, sie in ihren eigenen Aufgaben zu stärken, nicht aber ihren Aufgabenkreis auszuweiten.

Zu einer Reform des Vormundschaftsrechts gehört auch die Förderung des gesetzlich vorgesehenen Vorrangs der Einzelvormundschaft von geeigneten Personen aus dem sozialen Umfeld des jungen Menschen oder anderer Bürgerinnen und Bürger. Anknüpfend an Erfahrungen und Projekte der letzten Jahre sind Angebote der Werbung, Qualifizierung, Begleitung und Vermittlung
solcher Personen mit dem Ziel weiterzuentwickeln, dem Rückgriff auf einen Amtsvormund eine tragfähige Alternative als Vertretung für den jungen Menschen zur Seite zu stellen. Des Weiteren sollten Vereinsvormundschaften, Vormundschaften in Verantwortung anderer Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und sog. „Berufsvormundschaften“ ausgebaut werden."

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier als pdf-Datei:

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