Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Der Paritätische hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) veröffentlicht.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
Der Fachkreis »Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen« beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im April 2018 eine Empfehlung an Politik und Gesellschaft erarbeitet.
Eine Studie des Deutschen Jugendinstitut (DJI), die vom Unabhängigen Beauftragen für Fragen des Sexuellen Missbrauchs in Auftrag gegeben wurde, zeigt, wie es an deutschen Schulen um den Schutz vor sexuellem Missbrauch steht
Der Nationale Rat hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, in dem die Arbeitsergebnisse seiner Arbeit zusammengefasst und Schwerpunkte erarbeitet wurden. Titel des Papiers "Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen". Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist rund zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010/11) durch die Bundesregierung das Forum für den langfristigen und interdisziplinären Dialog zwischen Verantwortungsträgerinnen und -trägern aus Politik und Gesellschaft.
Es gibt wohl nichts Schrecklicheres für ein Kind, einen jugendlichen oder erwachsenen Menschen, als bewusst und absichtsvoll gequält zu werden. Opfer sogenannter „Kinderpornografie“ und sadistischer bzw. ritualisierter Gewalt haben erlebt, wie Täter sie von einem menschlichen Wesen zu einem „Ding, mit dem man tun kann, was man will“, gemacht haben. Wie können wir die Überlebenden angemessen begleiten, was brauchen sie, um sich geschützt zu fühlen, wenn sie aus organisierten Täterringen fliehen, und wie muss die Gesellschaft ihnen entgegenkommen, damit sie merken, dass wir „verstanden“ haben?
In einem ersten Schritt hat die Arbeitsgruppe des Sozialwissenschaftlichen FrauenForschungInstituts Freiburg evaluiert, wie viele auf sexuellen Kindesmissbrauch spezialisierte Beratungsstellen es bundesweit gibt und wie diese verteilt sind. In einem zweiten Schritt haben die Wissenschaftlerinnen mit den Mitarbeiter(innen) der Beratungsstellen eine Befragung durchgeführt zu den Rahmenbedingungen und Spezifikationen ihrer Arbeit.
Vom 23. - 25.4.2010 trafen sich in Wuppertal Experten aus dem gesamten Bundesgebiet und Österreich, die männliche Opfer sexualisierter Gewalt begleiten, beraten und zum Thema forschen. Sie fordern mehr qualifizierte Hilfen und veröffentlichten einen Appell
In Berlin wurden Kinder oder Jugendliche wohl länger als bisher angenommen gezielt zur Pflege an Pädophile vermittelt und von diesen dann auch sexuell missbraucht. Das legt ein am Montag, dem 18. November 2019, in der Hauptstadt vorgestellter Zwischenbericht eines Forschungsvorhabens der Universität Hildesheim zum verstörenden Wirken des Berliner Sozialpädagogen Helmut Kentler (1928-2008) nahe.
Die Unabhängige Beauftragte Dr. Christine Bergmann stellt in einem Abschlussbericht die Ergebnisse der einjährigen Aufarbeitung zum sexuellen Missbrauch vor und gibt Empfehlungen.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Themen:
Presseereklärung des Paritätischen
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
20101207_StORMG.pdf
Stellungn_StORMG.pdf