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19.05.2021

Stellungnahme der LAG der Kinderschutz-Zentren in Schleswig Holstein zur Situation von Pflegefamilien in Schleswig-Holstein

Im Rahmen einer schriftliche Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Thema „Situation der Pflegefamilien in Schleswig-Holstein“ gab die Landesarbeitsgemeinschaft der vier Kinderschutz-Zentren in Kiel überregional, Lübeck, Westküste und Ostholstein/Segeberg Ende April 2021 eine Stellungnahme ab.

Aus der Stellungnahme der Kinderschutzzentren

In welchem Rahmen haben Kinderschutzzentren mit den Pflegefamilien und Pflegekindern zu tun 
  • Als Berater:innen von Pflegefamilien, die sich um die Verhaltensbesonderheiten/ - auffälligkeiten eines Pflegekindes sorgen.
  • Als Berater:innen von Pflegefamilien, wenn es nach Fremdunterbringung gemäß §33 SGB VIII Beratungs- und Handlungsbedarf bei Kontakten mit der Herkunftsfamilie gibt.
  • Als Berater:innen von Herkunftsfamilien, in denen aufgrund von erheblicher Misshandlung oder drohender Kindeswohlgefährdung eine Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder bevorsteht.
  • Als Berater:innen von Pflegefamilien und Herkunftsfamilien, wenn Rückführungen von Pflegekindern anstehen, etwa um eine Einschätzung abzugeben, mit welchen pädagogischen Mitteln eine Rückführung im Sinne des Kindeswohls gestaltet werden muss, oder ob sie ggf. eine erneute Kindeswohlgefährdung darstellen kann.
  • Als Kooperationspartner:innen der öffentlichen Jugendhilfe zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, auch wenn Kinder in Pflegefamilien untergebracht sind.
  • Als Kindertherapeut:innen von Kindern, die in Pflegefamilien leben und häufig Verhaltensauffälligkeiten in Folge von früher Traumatisierung, Gewalterleben im innerfamiliären Zusammenhang, psychischer, sexueller oder körperlicher Misshandlung oder Vernachlässigung, fragilen, oft ängstigenden Beziehungs-erfahrungen mit z.T. bereits ausgeprägten reaktiven Bindungsstörungen, chronischen Stresserfahrungen und posttraumatische Belastungsanzeichen aufweisen.
1. Notwendiger Änderungsbereich: Auswahl und Ausbildung der Familien (Auszug)

Unsere Erfahrung zeigt, dass zu häufig die Auswahl der Pflegefamilien zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen (früh)traumatisierter Kinder ausgerichtet wird und dabei Pflegefamilien schnell an den Rand der Erschöpfung geraten. [....]

Auch die zu häufig als „schnelle Lösung“ gefundene Möglichkeit der Fremdunterbringung in Verwandtenpflege erfolgt unseres Erachtens nach zu wenig an den kindlichen Bedarfen und führt daher leicht zu neuerlichem Scheitern.  [....]

Die als Laien aufnehmenden Eltern nehmen Pflegkinder auf, bleiben jedoch in der Regel berufstätig, da die Bezahlung für die Tätigkeit nicht einem auskömmlichen Einkommen entspricht. [....]

Aufnehmende Familien müssen ihren Berufsalltag, die Erziehung der eigenen Kinder und die zum Teil sehr aufwändige Pflege der aufgenommenen Kinder bewältigen. [....]

Pflegekinder haben viele Anforderungen an eine Pflegefamilie im Gepäck. Sie zeigen unterschiedlichste Auffälligkeiten, fordern die Bezugspersonen und Pflege-Geschwister heraus [....]

Für ein gelingendes Pflegeverhältnis ist es unabdingbar, dass Fachkräfte nach professioneller Auswahl und traumaspezifischer, bindungsorientierter und neurowissenschaftlich basierter Ausbildung/ Vorbereitung die Pflegefamilien kontinuierlich begleiten. Hier erleben wir regional starke Unterschiede und fordern im Sinne der Kinder und Familien verlässliche Standards.

2. Notwendiger Änderungsbereich: Vorbereitung der Pflegefamilie und Übergangsgestaltung (Auszug)

Wichtig ist zu betonen, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme in eine (fremde) Familie die emotionale Situation der Herkunftsfamilie und des Kindes belastet und instabil ist. Das Kind erlebt den Verlust Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Die Kinderschutz-Zentren in Schleswig-Holstein - 4 - seiner kompletten, ihm bekannten, Lebenswelt, auch wenn sie für Außenstehende als erheblich bedrohlich oder desolat erscheint. [....]

Nur wenn es gelingt, dass Familien/ Fachkräfte das Kind empathisch, verlässlich und fachkompetent begleiten, seine Resilienzen erkennen und stärken, können Kinder die erlittene Gewalt und Gefahr bewältigen und sich positiv entwickeln. [....]

In Bezug auf die aufnehmende Familie ist wichtig, sich zu fragen, welche Motivationslage zum Entschluss führt, ein Pflegekind aufzunehmen. [....]

3. Für eine Stabilisierung des Kindes und für seine gedeihliche weitere Entwicklung muss eine, seinen individuellen Bedarfen und seinem Schutz vor weiterer Gefährdung entsprechende Unterbringung gefunden werden (Auszug)

Aus Sicht der Kinderschutz-Zentren stellen Pflegekinder eine besonders vulnerable Gruppe dar, die einen erheblichen Eingriff in ihre bisherige Lebenswelt erfahren. Um diese Situation gelingend meistern zu können, brauchen diese Kinder eine unterstützende Begleitung die sich am Entwicklungsalter, an Fähigkeiten und Tempo des Kindes anpasst und sowohl die Herkunftsfamilie, als auch die aufnehmende Pflegeeltern miteinbezieht.

Red.: Die Kinderschutzzentren beschreiben in diesem Abschnitt weiterhin, welche Pflegeeltern für diese Pflegekinder gebraucht werden und enden mit den Worten: 

Ein Katalog hoher Erwartungen, der aber nach Einschätzung der Kinderschutz-Zentren sichergestellt sein muss, damit Pflegekinderhilfe gelingen kann. Wir sehen hier erhebliche regionale Unterschiede, insbesondere in der teilweise ungenügenden Vorqualifizierung, Aufklärung über die Vorbelastungen der Kinder, sowie nicht durchgängig sichergestellte, kontinuierliche, fachliche Begleitung der Pflegefamilien.

4. Die Pflegefamilien sollten ihre Tätigkeit unter so stabilen Rahmenbedingungen leisten können, dass sie den Pflegekindern „einen sicheren Ort“ (Schutz, Fürsorge und Entwicklungspotential), also Folgendes bieten : (Auszug)
  • Stabile und fürsorgliche Beziehungsangebote für die Bewältigung der hochbelastenden Erfahrungen/ erlittenen Gewalt/ sexuellen Ausbeutung/ Mangel an Zuwendung und/oder Verletzungen 
  • Angebote für die Erlangung von Selbstwirksamkeit, Handlungsfähigkeit und die Deutungshoheit über die eigene Biografie 
  • Klarheit über Rollen und Zuständigkeiten vermitteln können (Welche Akteure gibt es im Helfer:innensystem und welche Rolle spielen diese?) 
  • Klare Normsetzung und Wertevermittlung umsetzen (welche Rechte habe ich als Kind, wohin kann ich mich wenden, was dürfen Erwachsene, was nicht?)
  • [....]
  • Austausch mit anderen Betroffenen  
  • Unterstützung in der Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie bieten 
  • Sozialpädagogische, psychologische Begleitung ermöglichen und Bewältigung im Umgang mit der Herkunftsfamilie bieten
5. Für gelingende Pflegeverhältnisse in (Laien)-Familien braucht es aus Sicht der Kinderschutz-Zentren auf der organisationalen Ebene notwendige Voraussetzungen: (Auszug)
  • Die Akzeptanz, dass die Geeignetheit einer Familie den Ausschlag für die Installation eines Pflegeverhältnisses bieten sollte und nicht der Mangel an Alternativen
  • Gutes Qualitätsmanagement ....
  • Ausbildungskonzepte ....
  • Reflexionsangebote ....
  • Fachlich qualifiziertes Personal ....
  • [....]
  • Dauerhafte Begleitung der Pflegefamilien durch Fachkräfte in angemessenen Abständen, Vertrauensaufbau durch konsistente Betreuung.
  • Entlastungsangebote für (leibliche) Kinder in den Pflegefamilien, Gruppen oder Einzelangebote ....
  • [....]
  • Sozialpädagogische/ psychologische Beratung, Begleitung der Herkunftsfamilie .... 
  • Professionelle Rückführungsbegleitungen in Abwägung von gewachsenen Bindungsbeziehungen, Begleitung von Übergängen in andere Hilfen
  • Hilfen und Unterstützung für CareLeaver
  • Entwicklung pädagogisch und therapeutisch hochprofessionell ausgestatteter stationärer Vollzeitpflege-Angebote auch schon für kleine Kinder, die als komplex traumatisierte Kinder in vorhandenen Pflegefamilien keine genügend adäquate Betreuung erfahren 
  • Ein ausgearbeitetes, an den Bedarfen vom Kind orientiertes Hilfe-Management, das weiterentwickelt und im Hinblick auf die Wirksamkeit evaluiert wird, im günstigen Falle durch externe Evaluation

Die Kinderschutz-Zentren stehen für eine weitere Entwicklung der Pflegekinderhilfe gern zur Verfügung, sowohl hinsichtlich der Fort-und Weiterbildung zur Qualifizierung in verschiedenen Themenbereichen, als auch in Bezug auf Beratung/ Begleitung/ Diagnostik auf der Einzelfallebene, wenn diese Tätigkeit entsprechend refinanziert wird.