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15.02.2011

Stellungnahme des Zentralen Fachdienstes für chronisch kranke und behinderte Kinder zum BuKiSchuG

Der Zentrale Fachdienst für chronisch kranke und behinderte Kinder der Diakonie Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Gila Schindler eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes erarbeitet, welche besonders die Position und Bedürfnisse behinderter Kinder in den Mittelpunkt stellt.

Inhalt der Stellungnahme:

1. Einleitung
2. Licht und Schatten - Rückmeldung zu wesentlichen Schwerpunkten des Gesetzentwurfs

  • Strukturelle Risiken durch verschiedene Zuständigkeiten
  • Fehlende Leistungsansprüche
  • Qualifizierung der Pflegekinderhilfe

3. Stellungnahme zu einzelnen Regelungen

  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
  • Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  • Änderungen anderer Gesetze

Die komplette Stellungnahme können sie unten als pdf-Datei abrufen

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Konzept

von:

Zentraler Fachdienst für chronisch kranke und behinderte Kinder der Diakonie Düsseldorf

Die Diakonie in Düsseldorf ist seit rund 80 Jahren in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung tätig. Bis zu zehn Prozent der zu vermittelnden Kinder sind durch Krankheit und Behinderung belastet. Im Rahmen der „normalen“ Pflegekinderarbeit ist eine dem Bedarf entsprechende Begleitung dieser Kinder und ihrer Pflegefamilien aufgrund der hohen Fallzahlen (1:30) nicht zu gewährleisten. Bereits seit langem wurde deutlich, dass es notwendig war, hierfür einen gesonderten Vermittlungs- und Beratungsdienst vorzuhalten. Folgerichtig hat sich die Diakonie in Düsseldorf daher vor 10 Jahren zur Errichtung für einen speziellen Fachdienst für die Vermittlung und Betreuung von chronisch kranken und behinderten Pflegekindern entschieden.