In diesem Themenheft werden notwendige Rahmenbedingungen für die zu leistende Aufgabe der Pflegefamilie beschrieben und gefordert. Wir stellen die Art und Weise einer guten Begleitung und Betreuung vor. Die Vertretung eines Kindes mit Behinderungen durch einen Vormund wird an einem Beispiel dargestellt - inklusive zahlreicher Vorlagen für den Briefwechsel mit Behörden. Dieses Beispiel und auch die Erfahrungsberichte der Pflegeeltern zeugen von der ganzen Bandbreite der Möglichkeiten und Unmöglichkeiten.
Streitigkeiten zu Lasten betroffener behinderter Kinder und Jugendlicher bereits im Vorfeld vermeiden
Themen:
Pressemitteilung des Deutschen Vereins
„Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren, den Belangen der Betroffenen entsprechenden Regelung der Zuständigkeiten sind kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins.
Die beiden grundlegenden, langfristig möglichen Optionen (Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe oder der Sozialhilfe) werden differenziert im Hinblick auf die jeweils damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie insbesondere die noch zu klärenden, offenen Fragen dargelegt und erörtert.
Zu kurzfristigen Lösungsoptionen schlägt der Deutsche Verein unterschiedliche Möglichkeiten vor. So etwa:
Darüber hinaus schlägt der Deutsche Verein kurzfristig mögliche Gesetzesänderungen vor:
Unabhängig von diesen Lösungsoptionen sieht der Deutsche Verein eine besondere Herausforderung in der derzeitig unzureichenden Verantwortungsübernahme der vorrangigen allgemeinen Leistungssysteme, wie insbesondere des Schulsystems und des Gesundheits- und Pflegesystems, daneben aber auch des SGB II und SGB III. Vor dem Hintergrund des Inklusionsauftrags müssten zukünftig in diesen Systemen behinderungsbedingte Belange wesentlich stärker berücksichtigt und verankert werden.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.