Mit unabhängigen Ombudsstellen die Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe stärken
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Folgende Empfehlungen finden Sie am Ende des Positionspapieres:
Auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene sollten die Voraussetzungen für interne Beschwerdestellen in Jugendämtern und für eine nachhaltige Verankerung der Ombudsstellen geschaffen werden.
Die regionalen Strukturen in der Jugendhilfe sind bei der Schaffung von Ombudsstellen angemessen zu berücksichtigen.
Die strukturelle Unabhängigkeit externer Ombudsstellen als ein zentrales Qualitätsmerkmal für die Beratung von jungen Menschen und ihren Familien sollte sichergestellt werden.
Öffentliche und freie Jugendhilfeträger verantworten den Aufbau und Betrieb von organisationsgebundenen Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam.
Eine wesentliche Prämisse für das Erreichen der Zielgruppe sind niederschwellige Zugänge für die Inanspruchnahme der Ombudsstellen. Es sollten jeweils regionale, gut erreichbare Angebote auf kommunaler Ebene geschaffen werden. Berücksichtigt werden sollte auch die Möglichkeit der Nutzung von digitalen Medien.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen und deren Familien sind bei der anstehenden SGB VIII-Reform weiterzuentwickeln. Bei der geplanten Ergänzung des § 9a-SGB VIII-KJSG reicht eine Kann-Regelung nicht aus und sollte auf einen Rechtsanspruch auf eine ombudschaftliche Beratung der jungen Menschen und ihrer Familien erweitert und konkretisiert werden.
Der FA JHR empfiehlt, gesetzlich festzuschreiben, dass auf Wunsch der jungen Menschen die Ombudsperson als „Beistand“, bzw. Vertrauensperson zu Gesprächen hinzugezogen werden kann (z.B. beim Hilfeplangespräch).
Für die Arbeit einer unabhängigen Ombudsstelle kann in Konfliktfällen die Akteneinsicht unter Berücksichtigung des Datenschutzes unerlässlich sein und sollte entsprechend gesetzlich geregelt werden.
Die Kooperation und Vernetzung von Landesjugendämtern/Jugendämtern und Ombudsstellen ist strukturell zu verankern, um Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen zu stärken, z.B. durch Verfahrensabsprachen zwischen Jugendamt und Ombudsstelle.
Die Finanzierung sollte durch öffentliche und freie Träger erfolgen. Für die Einzelfallberatung empfiehlt der FA JHR eine rahmenvertraglich vereinbarte, entgeltbasierte Finanzierung. Zum Aufbau und Betrieb von Beschwerdestellen in Jugendämtern (kommunale Infrastruktur) empfiehlt der FA JHR eine zweckgebundene Anschubfinanzierung aus Landes- und Bundesmitteln. Alternativ sollte auf Bundesebene eine Stiftung des öffentlichen Rechts geprüft werden.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
Das Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz und AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. haben sich mit der Frage der Schulbegleitung in Corona-Zeiten beschäftigt. Da die Schulpraxis nach den Sommerferien noch unklar ist, ist auch die Situation für die Schulbegleitung ungeklärt. Kann und soll Schulbegleitung auch außerhalb des Ortes Schule – im Homeschooling – stattfinden? Der Blick auf die aktuelle Praxis zeigt, dass übergreifende Lösungen für den Umgang mit der Schulbegleitung unter Bedingungen der Corona-Einschränkungen noch fehlen.
AFET hat sein achtes IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In diesem geht es um die veränderten Herausforderungen an die Landesjugendämter durch das KJHG. Die Autorin des Arbeitspapiers ist ehemalige Vorsitzende der BAG Landesjugendämter und langjährige Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz.
Zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort
AFET-IMPUL!SE-Papier 13 mit der Frage: Ist das KJSG eine schwierige, aber zu leistende Herausforderung zum Wohle der Klient*innen oder der überlaufende Tropfen zur Überlastung öffentlicher Jugendhilfestrukturen?
Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Bericht über die Jahrestagung der AFET vom 16.-17. November 2022 in Berlin. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde die Umsetzung des KJSG in die Praxis diskutiert und neue Überlegungen vorgestellt. AFET weist außerdem darauf hin, dass ihre überaus erfolgreiche Impulspapierreihe auch im Jahr 2023 weitergeführt wird.
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE)
Eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, Caritas, IGFH, EREV zur Verbesserung der digitalen Kommunikation im Rahmen der Jugendhilfe. »Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil", denn Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Damit sind auch die Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor vielfältige pädagogische, ethische, technische und rechtliche Fragen gestellt.
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Mit unabhängigen Ombudsstellen die Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe stärken
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Folgende Empfehlungen finden Sie am Ende des Positionspapieres:
Auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene sollten die Voraussetzungen für interne Beschwerdestellen in Jugendämtern und für eine nachhaltige Verankerung der Ombudsstellen geschaffen werden.
Die regionalen Strukturen in der Jugendhilfe sind bei der Schaffung von Ombudsstellen angemessen zu berücksichtigen.
Die strukturelle Unabhängigkeit externer Ombudsstellen als ein zentrales Qualitätsmerkmal für die Beratung von jungen Menschen und ihren Familien sollte sichergestellt werden.
Öffentliche und freie Jugendhilfeträger verantworten den Aufbau und Betrieb von organisationsgebundenen Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam.
Eine wesentliche Prämisse für das Erreichen der Zielgruppe sind niederschwellige Zugänge für die Inanspruchnahme der Ombudsstellen. Es sollten jeweils regionale, gut erreichbare Angebote auf kommunaler Ebene geschaffen werden. Berücksichtigt werden sollte auch die Möglichkeit der Nutzung von digitalen Medien.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen und deren Familien sind bei der anstehenden SGB VIII-Reform weiterzuentwickeln. Bei der geplanten Ergänzung des § 9a-SGB VIII-KJSG reicht eine Kann-Regelung nicht aus und sollte auf einen Rechtsanspruch auf eine ombudschaftliche Beratung der jungen Menschen und ihrer Familien erweitert und konkretisiert werden.
Der FA JHR empfiehlt, gesetzlich festzuschreiben, dass auf Wunsch der jungen Menschen die Ombudsperson als „Beistand“, bzw. Vertrauensperson zu Gesprächen hinzugezogen werden kann (z.B. beim Hilfeplangespräch).
Für die Arbeit einer unabhängigen Ombudsstelle kann in Konfliktfällen die Akteneinsicht unter Berücksichtigung des Datenschutzes unerlässlich sein und sollte entsprechend gesetzlich geregelt werden.
Die Kooperation und Vernetzung von Landesjugendämtern/Jugendämtern und Ombudsstellen ist strukturell zu verankern, um Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen zu stärken, z.B. durch Verfahrensabsprachen zwischen Jugendamt und Ombudsstelle.
Die Finanzierung sollte durch öffentliche und freie Träger erfolgen. Für die Einzelfallberatung empfiehlt der FA JHR eine rahmenvertraglich vereinbarte, entgeltbasierte Finanzierung. Zum Aufbau und Betrieb von Beschwerdestellen in Jugendämtern (kommunale Infrastruktur) empfiehlt der FA JHR eine zweckgebundene Anschubfinanzierung aus Landes- und Bundesmitteln. Alternativ sollte auf Bundesebene eine Stiftung des öffentlichen Rechts geprüft werden.