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08.02.2011
Stellungnahme

Unterschiedliche Stellungnahmen von PFAD und BAG KiAP zum Referentenentwurf des BuKiSchuG

Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.

PFAD beginnt seine Stellungnahme wie folgt :

Der PFAD Bundesverband ist mit weit über 2000 Mitgliedern in sechs Landesverbänden und -gruppen sowie zahlreichen Einzelmitgliedern bundesweit vertreten. Die hier vorliegende Stellungnahme wurde gemeinsam mit unseren Landesverbänden erarbeitet. Zwei Verbände möchten die Sonderzuständigkeit für Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege erhalten. Dieser Wunsch fand nicht die Mehrheit im Bundesverband.
Die beiliegende Stellungnahme wurde weiterhin mit dem PFAD für Kinder - Pflege- und Adoptivfamilien - Landesverband Hessen e.V diskutiert und wird von diesem in der vorliegenden Form voll unterstützt.
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verändert als Artikelgesetz mehrere Gesetze. Am umfangreichsten sind dabei die Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches in seiner Gesamtheit eine sehr starke Orientierung auf die Vereinbarung und Einhaltung fachlicher Standards für die sozialpädagogische Arbeit enthält.
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien begrüßt die guten Ansätze des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht, die den Bereich der Vollzeitpflege betreffen. Im Einzelnen nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Die BAG KiAP schreibt zu Beginn ihrer Stellungnahme:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG KiAP) vertritt acht Landesverbände und neun Institutionen, die die Interessen der Pflege- und Adoptivkinder zur Geltung bringen. Wir nehmen wie folgt Stellung zu dem Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes. Unserer Stellungnahme schließen sich folgende Verbände und Organisationen an: PFAD-Baden Württemberg, PFAD Rheinland-Pfalz, PAN e.V. Nordrhein-Westfalen und die Landesarbeitsgemeinschaft KiAP Schleswig-Holstein.
Die Pflegeelternverbände begrüßen, dass der Referentenentwurf auf die Grundrechte der Kinder hinweist. Die Verpflichtung zum Hausbesuch, um die tatsächlichen Gefährdungstatbestände einschätzen zu können, konkretisiert den bisher schon bestehenden Auftrag der staatlichen Gemeinschaft, bei Gefährdung zum Schutze des Kindes tätig zu werden.
Wir sehen keine Notwendigkeit, den Begriff des Kinderschutzbeauftragten einzuführen. Erfahrene Fachkräfte haben gegenüber einem Kinderschutzbeauftragten, dessen Qualifikation evtl. in einem Fortbildungsprogramm erworben wurde, einen großen Vorsprung Wir verweisen auf das Adoptionsvermittlungsgesetz. Dort wird ebenfalls von der erfahrenen Fachkraft gesprochen.

Die Begründung, warum die örtliche Zuständigkeit für ambulante und teilstationäre Leistungen nicht wie bisher an den gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern gebunden ist, können wir nachvollziehen. Wir möchten die Begründung des Regierungsentwurfs zu diesem Punkt zitieren: “Anknüpfungspunkt soll der Lebensort des Kindes oder Jugendlichen sein. Durch diesen kindzentrierten Ansatz sollen die Belange des Kindes oder Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt und seine Interessen gestärkt werden“ (Seite 28 des Referentenentwurfs).
Hier stellt sich uns allerdings die Frage, warum bei ambulanten und teilstationären Maßnahmen dieser kindzentrierte Ansatz gewählt wurde und den Vollzeitpflegekindern dies verweigert werden soll. Bei teilstationären und ambulanten Hilfen leben die Kinder fast ohne Ausnahme in der Herkunftsfamilie. Die Ressourcen sollen in der Herkunftsfamilie gestärkt werden. Das Ziel ist, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und diese gleichzeitig zu entlasten, um eine Gefährdung des Kindeswohls zu vermeiden.
Bei Vollzeitpflegekindern handelt es sich ausnahmslos um Kinder, deren körperliche oder geistige Ent-wicklung in der Herkunftsfamilie erheblich gefährdet war und die in § 1 des Bundeskinderschutzgesetzes
genannte staatliche Mitverantwortung zum Kinderschutz in Zusammenarbeit mit den Eltern nicht erfüllt werden konnte.

Die kompletten Stellungnahmen beider Verbände finden sie unter dieser Meldung als pdf-Datei.