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11.12.2015

Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 3./4. Dez. 2015

Themen:

Einleitung des Positionspapiers

In Deutschland wurde, insbesondere seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und deren anschließender Ratifizierung, immer wieder die Frage einer expliziten Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz diskutiert. In den zahlreichen politischen und fachpolitischen Debatten der vergangenen drei Jahrzehnte ließen sich unterschiedliche
Positionen hinsichtlich der Frage ausmachen, ob und wenn ja, wie eine solche Verankerung vorgenommen werden könne. Dennoch konnten bisher die Bemühungen, die Rechte Minderjähriger in das Grundgesetz aufzunehmen und sie damit mit Verfassungsrang auszustatten, keine Umsetzung finden.

Dabei hat in den letzten Jahren auf der einfachgesetzlichen Ebene Deutschlands, die durch einen klaren Paradigmenwechsel vollzogene Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen, bereits in vielen Punkten ihre Berücksichtigung gefunden. Die Verfassung bleibt jedoch, hinsichtlich der expliziten Formulierung subjektiver Rechte für Kinder und Jugendliche, hinter den übrigen Regelungen zurück. Auch die völkerrechtliche Vorgabe der UN-KRK wurde mit Deutschlands Zustimmung schon im Jahr 2000 Teil der verabschiedeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union und somit im europäischen Recht verankert.

Dies veranlasste 2014 auch den UN-Kinderrechtsausschuss in Genf, in seinen abschließenden Bemerkungen zum Staatenbericht Deutschlands, dazu, Deutschland erneut anzumahnen, dass immer noch die Verankerung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im deutschen Grundgesetz ausstehe. Er fordert die Bundesrepublik somit bereits zum dritten Mal auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier lesen.

Quelle: Jugendhilfeportal