In Deutschland wurde, insbesondere seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und deren anschließender Ratifizierung, immer wieder die Frage einer expliziten Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz diskutiert. In den zahlreichen politischen und fachpolitischen Debatten der vergangenen drei Jahrzehnte ließen sich unterschiedliche
Positionen hinsichtlich der Frage ausmachen, ob und wenn ja, wie eine solche Verankerung vorgenommen werden könne. Dennoch konnten bisher die Bemühungen, die Rechte Minderjähriger in das Grundgesetz aufzunehmen und sie damit mit Verfassungsrang auszustatten, keine Umsetzung finden.
Dabei hat in den letzten Jahren auf der einfachgesetzlichen Ebene Deutschlands, die durch einen klaren Paradigmenwechsel vollzogene Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen, bereits in vielen Punkten ihre Berücksichtigung gefunden. Die Verfassung bleibt jedoch, hinsichtlich der expliziten Formulierung subjektiver Rechte für Kinder und Jugendliche, hinter den übrigen Regelungen zurück. Auch die völkerrechtliche Vorgabe der UN-KRK wurde mit Deutschlands Zustimmung schon im Jahr 2000 Teil der verabschiedeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union und somit im europäischen Recht verankert.
Dies veranlasste 2014 auch den UN-Kinderrechtsausschuss in Genf, in seinen abschließenden Bemerkungen zum Staatenbericht Deutschlands, dazu, Deutschland erneut anzumahnen, dass immer noch die Verankerung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im deutschen Grundgesetz ausstehe. Er fordert die Bundesrepublik somit bereits zum dritten Mal auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Mit dem Positionspapier „Weiterentwicklung und Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in Deutschland“ will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) Pflegekinderhilfe in Deutschland weiter qualifizieren.
Ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ zur Zuständigkeit ALLER Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von Behinderung oder Nichtbehinderung.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in diesem Positionspapier mit dem Verhältnis von Recht und Fachlichkeit der Sozialen Arbeit auseinander, da im Alltag der sozialpädagogischen Arbeit häufig mit dem Recht unsicher und ambivalent umgegangen wird.
Ein gemeinsames Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
Ein gemeinsames Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie - BAG KJPP, des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie – BKJPP, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie – DGKJP sowie der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ.
Im Interesse der von ihnen unterstützten jungen Menschen müssen Fachkräfte an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie (KJPP) und Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ihre Zusammenarbeit gestalten.
Die AGJ hat vom dem 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 18. bis 20. Mai 2021 das erste Mal in seiner Geschichte digital stattfand, eine Multimedia-Dokumentation erstellt, die nun online abrufbar ist.
Der gesellschaftliche Diskurs über den Umgang mit Vielfalt bewegt sich im Spannungsfeld von Exklusion, Separation, Integration und Inklusion. Die AGJ erläutert diese verschiedenen Möglichkeiten und verweist auf die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für das Konzept der Inklusion.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ nimmt in einem neuen Diskussionspapier die Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege und die weitergehende Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in den Blick.
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Mit diesem Positionspapier vom Juni 2018 nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe — AGJ in den Blick, wie sich Benachteiligung auf Jugendliche auswirkt und welche Unterstützungsbedarfe bestehen. Es wird dargestellt, welche Möglichkeiten die Jugendhilfe für benachteiligte Jugendliche bietet. Angesichts der Zuständigkeiten mehrerer Rechtskreise diskutiert das Papier, ob es rechtlicher Änderungen bedarf bzw. wie die Umsetzungspraxis zu verbessern ist, damit benachteiligte Jugendliche ein passendes und verlässliches Angebot erhalten. Abschließend werden Handlungsbedarfe formuliert.
von:
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
Themen:
Einleitung des Positionspapiers
In Deutschland wurde, insbesondere seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und deren anschließender Ratifizierung, immer wieder die Frage einer expliziten Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz diskutiert. In den zahlreichen politischen und fachpolitischen Debatten der vergangenen drei Jahrzehnte ließen sich unterschiedliche
Positionen hinsichtlich der Frage ausmachen, ob und wenn ja, wie eine solche Verankerung vorgenommen werden könne. Dennoch konnten bisher die Bemühungen, die Rechte Minderjähriger in das Grundgesetz aufzunehmen und sie damit mit Verfassungsrang auszustatten, keine Umsetzung finden.
Dabei hat in den letzten Jahren auf der einfachgesetzlichen Ebene Deutschlands, die durch einen klaren Paradigmenwechsel vollzogene Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen, bereits in vielen Punkten ihre Berücksichtigung gefunden. Die Verfassung bleibt jedoch, hinsichtlich der expliziten Formulierung subjektiver Rechte für Kinder und Jugendliche, hinter den übrigen Regelungen zurück. Auch die völkerrechtliche Vorgabe der UN-KRK wurde mit Deutschlands Zustimmung schon im Jahr 2000 Teil der verabschiedeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union und somit im europäischen Recht verankert.
Dies veranlasste 2014 auch den UN-Kinderrechtsausschuss in Genf, in seinen abschließenden Bemerkungen zum Staatenbericht Deutschlands, dazu, Deutschland erneut anzumahnen, dass immer noch die Verankerung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im deutschen Grundgesetz ausstehe. Er fordert die Bundesrepublik somit bereits zum dritten Mal auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Die komplette Stellungnahme können Sie hier lesen.
Quelle: Jugendhilfeportal