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19.03.2010
Stellungnahme

Vertiefende Stellungnahme des DIJuF zum Vormundschafts-Referentenentwurf

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat eine umfassende und klärende Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht.

In seinem Fazit der Stellungnahme schreibt das DIJuF:

Der Intention nach ist der Gesetzentwurf unbedingt zu begrüßen. Es steht außer Frage, dass die unabdingbare Notwendigkeit eines persönlichen Kontakts zwischen Vormund/Pfleger und Mündel gestärkt und auch im Gesetz hervorgehoben werden muss.
Die vorgeschlagene Lösung beinhaltet jedoch zu starre Vorschriften, die an der Realität sowohl des Amtsvormunds/Amtspflegers als auch des Berufs- oder Vereinsvormunds vorbeigehen.

Einer erneuten Prüfung bedürfen nach Einschätzung des Instituts daher insbesondere

  • die noch zu hoch angesetzte Fallzahlobergrenze von 50 Mündel pro Vollzeitkraft, ihre Beschränkung auf die Amtsvormundschaft und ihre Verortung im SGB VIII statt im BGB;
  • die Problematik, dass die Umsetzung von Fallzahlobergrenzen im (Amts-)Vormundschaftsbereich ungewünschte Verschiebungen personeller Ressourcen nach sich ziehen könnte;
  • die Notwendigkeit der Aufnahme einer klaren Zielbestimmung für die Kontaktpflege zwischen Vormund und Mündel in den Gesetzentwurf;
  • die Realitätsferne der Vorschriften zur Ausgestaltung des Kontakts zwischen Vormund/Pfleger und Kind/Jugendlichem;
  • der Vorschlag, eine Vorschrift aufzunehmen, die die Vormünder/Pfleger zu kontinuierlicher Weiterbildung sowohl in rechtlichen als auch sozialpädagogischen/psychologischen Fragen anhält;
  • der Vorschlag, die Beteiligungsrechte des Kindes/Jugendlichen bei der Auswahl des Pflegers/Vormunds im Jugendamt zu stärken und auf die Vereins- und Berufsvormundschaft auszuweiten.

Uneingeschränkt wird begrüßt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur ein erster Schritt zu einer umfassenderen Reform des Rechts der Vormundschaft für Kinder und Jugendliche sein soll. Die vorgezogene Stärkung des persönlichen Kontakts ist ein wichtiger, aber auch nur ein einzelner Baustein von vielen zur Qualifizierung der Vormundschaft/Pflegschaft durch eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen.

hier können Sie die Stellungnahme einsehen und herunterladen

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