Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten.
Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Vertiefende Stellungnahme des DIJuF zum Vormundschafts-Referentenentwurf
Themen:
In seinem Fazit der Stellungnahme schreibt das DIJuF:
Der Intention nach ist der Gesetzentwurf unbedingt zu begrüßen. Es steht außer Frage, dass die unabdingbare Notwendigkeit eines persönlichen Kontakts zwischen Vormund/Pfleger und Mündel gestärkt und auch im Gesetz hervorgehoben werden muss.
Die vorgeschlagene Lösung beinhaltet jedoch zu starre Vorschriften, die an der Realität sowohl des Amtsvormunds/Amtspflegers als auch des Berufs- oder Vereinsvormunds vorbeigehen.
Einer erneuten Prüfung bedürfen nach Einschätzung des Instituts daher insbesondere
Uneingeschränkt wird begrüßt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur ein erster Schritt zu einer umfassenderen Reform des Rechts der Vormundschaft für Kinder und Jugendliche sein soll. Die vorgezogene Stärkung des persönlichen Kontakts ist ein wichtiger, aber auch nur ein einzelner Baustein von vielen zur Qualifizierung der Vormundschaft/Pflegschaft durch eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen.
hier können Sie die Stellungnahme einsehen und herunterladen