Neben der bereits Anfang Oktober veröffentlichen Synopse, hat nun das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erarbeitet, ebenso wie die IGFH. Die IGFH hat im Rahmen des 'Dialogforums Pflegekinder' intensiv auf die Praxissituation und die sich darauf ergebenden notwendigen Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Pflegekinderhilfe hingewiesen. Inzwischen hat es eine Vielzahl von Stellungnahmen der verschiedenen Institutionen gegeben, auf die wir hier hinweisen.
Von der Werkstatt-Tagung der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) im September 2017 in Dortmund gibt es nun Materialien im Internet.
Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren, möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen
Vom Fachtag "von Care-Leavern lernen" - mit dem Untertitel " Übergänge junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen" gibt es einen Rückblick und die Veröffentlichung aller Papiere.
Reaktion der Landesjugendbehörden auf das Arbeitspapier des Bundesfamilienministeriums vom 23. August 2016. Dieses Papier stellt keine abschließende Stellungnahme dar. Es enthält die Punkte, die unter den Ländern mehrheitsfähig sind.
Tagungsbericht der internationalen und nationalen Expertenworkshops im Projekt „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe? – Gelungene Unterstützungsmodelle für Care Leaver“ (IGfH, Universität Hildesheim)
Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.
Die IGFH fordert die ersatzlose Abschaffung aller geschlossenenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe und hat dazu eine Petition eingereicht.
von:
Widerspruch gegen geschlossene Heimunterbringung in Hessen
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In der u.a. pdf-Datei können Sie den offenen Brief lesen.
2012-11-14 IGfH Offener Brief.pdf