Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess des SGB VIII
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
Die folgenden rechtlichen Änderungen sind recht kritisch zu bewerten:
Der Erziehungsbegriff wird aufgegeben und durch Teilhabe und Entwicklung ersetzt, damit ist Erziehung kein eigenständiger Gegenstand mehr von Hilfeangeboten.
Die Eltern haben nicht länger einen eigenständigen Anspruch auf Erziehungshilfe und die Bindung ihres eingeschränkten Beratungsanspruchs an eine festgestellte Einschränkung ihrer Kinder macht Kinder zu Symptomträgern.
Die überreglulierte und standadisierte Hilfeplanung kommt einer Abschaffung der bisherigen Zielperspektive gleich, nämlich der Herstellung sozialpädagogischer Arbeitsbündnisse.
Die Formunlierung eines einheitlichen Tatgestands ist sprachlich und rechtlich verwirrend und nicht eindeutig.
Vorgesehene verdeckte und offene Absenkungen des Leistungsniveaus für junge Flüchtliche verstärken den Trend zu einer Zwei-Klassengesellschaft im Kinder- und Jugendhilferecht.
Die Finanzierungsarten, der Einstieg in Ausschreibung und Vergabe von Hilfeleistungen für Kinder unf Familien ermöglicht eine einseitige Ausrichtung an fiskalische Vorgaben, was eine Abkehr von der Tarifbindung erleichtert und Folgen für das jugenhilferechtliche Dreieck hat. Der Qualitätsrückbau der Kinder- und Jugendhilfe durch den Vorang kommunaler Finanzinteressen vor einer durch Rechtsanspruch gesicherten Hilfe darf keinesfalls zu vergleichbaren Folgen wie in der Jugendberufshilfe führen.
Die Abkehr von der Veranwortungsgemeinschaft öffentlicher und freier Träger durch einseitige Zuweisung von Leistungen an Träger wirkt sowohl dem Wettbewerb der Leistungsangebote als auch einer kooperativen Verantwortungsgemeinschaft entgegen.
Die Förderung sozialräumlicher Ansätze durch den Vorrang vor individuellen Rechtsanspruchen erreichen zu wollen, ist fachlich nicht zielführend und gefährdet die Gewährung von Einzelfallhilfe. Es geht vielmehr darum, den individuellen Fall im Feld, also in seinen sozialräumlichen Bezügen zu sehen.
Die zugesichte Kostenneutralität für die öffentlichen Jugendhilfeträger ist bisher nicht expliziert worden. Wir haben den Eindruck aus den Praxisgesprächen, dass die Regelungen des Arbeitsentwurfes zu deutlichen personellen Mehrbedarfen führen werden.
Die Einbettung des Reformvorhabens in die Verhandlungen der föderalen Finanzbeziehungen und die diskutierte Verlagerung der Kinder- und Jugendhilfe in die Länderhoheit darf den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen, maßgebliche Werte des Grundgesetzes, wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen. Denn dies führt zu erhöhten Unsicherheiten für hilfesuchende Kinder und Familien in einer modernen mobilen Gesellschaft. Die inklusiv ausgerichtete Kinder- und Jugendhilfe braucht einheitliche bundesweite Regelungen
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE)
Eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, Caritas, IGFH, EREV zur Verbesserung der digitalen Kommunikation im Rahmen der Jugendhilfe. »Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil", denn Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Damit sind auch die Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor vielfältige pädagogische, ethische, technische und rechtliche Fragen gestellt.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Das Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz und AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. haben sich mit der Frage der Schulbegleitung in Corona-Zeiten beschäftigt. Da die Schulpraxis nach den Sommerferien noch unklar ist, ist auch die Situation für die Schulbegleitung ungeklärt. Kann und soll Schulbegleitung auch außerhalb des Ortes Schule – im Homeschooling – stattfinden? Der Blick auf die aktuelle Praxis zeigt, dass übergreifende Lösungen für den Umgang mit der Schulbegleitung unter Bedingungen der Corona-Einschränkungen noch fehlen.
Bericht über die Jahrestagung der AFET vom 16.-17. November 2022 in Berlin. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde die Umsetzung des KJSG in die Praxis diskutiert und neue Überlegungen vorgestellt. AFET weist außerdem darauf hin, dass ihre überaus erfolgreiche Impulspapierreihe auch im Jahr 2023 weitergeführt wird.
Impul!se-Papier 6/2023 des AFET-Bundesverbandes. Schulsozialarbeit ist ein stark wachsendes Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Hinzufügung des §13a SGB VIII - Schulsozialarbeit - durch das KJSG wurde dieser Bereich der sozialpädagogischen Arbeit verdeutlicht und rechtlich gefasst.
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e. V hat sein IMPUL!SE-Papier 7-2023 zur fachlichen Diskussion zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz veröffentlicht. Dieses Papier beschäftigt sich mit der Ausführung und Auswirkung des § 4a SGB VIII - Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung - in der Praxis der Jugendhilfe.
AFET hat sein achtes IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In diesem geht es um die veränderten Herausforderungen an die Landesjugendämter durch das KJHG. Die Autorin des Arbeitspapiers ist ehemalige Vorsitzende der BAG Landesjugendämter und langjährige Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
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Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess des SGB VIII
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Auszug aus dem 'Zwischenruf'
Die folgenden rechtlichen Änderungen sind recht kritisch zu bewerten:
Zwischenruf der Verbände
Alle Arbeitspapiere des Bundesfamilienministeriums und alle Stellungnahmen von Experten, Trägern, Institutionen zur Reform - Stand Mitte Oktober 16