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Sukzessivadoption
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Ein Lebenspartner kann nur dann das adoptierte Kind des einen Partners ebenfalls zusätzlich adoptieren, wenn die Partnerschaft eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder eine Ehe ist. Eine solche Adoption *nacheinander* heißt Sukzessivadoption. - 'Sukzessiv' bedeutet 'nachfolgend, schrittweise' aufeinander folgend,
Ein Ehepaar kann nur gemeinsam adoptieren. Heiratet ein Partner, der vor der Ehe allein adoptiert hatte, dann kann der neue Ehepartner im Nachhinein das Kind im Rahmen der Sukzessivadoption adoptieren.
Wenn Partner nicht im Rahmen einer Ehe, sondern in eingetragener Lebensgemeinschaft leben, können sie nicht gemeinsam adoptieren. Erst muss einer der beiden, dann der andere (nacheinander) adoptieren. Dies gilt auch dann, wenn die Lebensgemeinschaft schon vor der Adoption des Kindes bestanden hat. In der Praxis geschieht es in solchen Fällen, dass der Richter zuerst die Adoption des Kindes durch den einen der Partner und dann unmittelbar danach die Adoption des Kindes durch den weiteren Partner auspricht.
von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aktualisiert Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung