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Begriffserklärung

System Westfälische Pflegefamilien

Die Westfälischen Pflegefamilien sind eine Form der Erziehungshilfe. Sie bieten auf Grundlage des § 33 Satz 2 SGB VIII (KJHG) beste Voraussetzungen, besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche – in der Regel auf Dauer – in familiäre Lebensräume zu vermitteln.

Das WPF-System bietet auf Grundlage des § 33 Satz 2 SGB VIII (KJHG) beste Voraussetzungen, besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche – in der Regel auf Dauer – in familiäre Lebensräume zu vermitteln. Diesem staatlichen Auftrag der Jugendhilfe muss besondere Bedeutung beigemessen werden, denn er wird in einem privaten Umfeld umgesetzt. Durch die kontinuierliche und fachlich fundierte Begleitung der WPF und deren besondere Qualifikationen/Eignungen sind bei den Mädchen und Jungen größtmögliche Entwicklungsfortschritte zu erzielen. Bis zu 2 WPF-Kinder werden entsprechend ihres jeweiligen Bedarfes in eine Pflegfamilie vermittelt.

Aktuell besteht der vertraglich abgesicherte Kooperationsverbund aus 40 Trägern der freien Jugendhilfe mit insgesamt ca. 1200 Kindern und Jugendlichen in WPF. Hierbei handelt es sich um ein überregionales Angebot der Vollzeitpflege. Das System wird vom LWL-Landesjugendamt Westfalen beratend begleitet.

Die Unterbringung in einer WPF soll dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen familiären Lebensort, den notwendigen Schutz und die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten.

Besonders dafür vorbereitete Pflegepersonen können die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine kindgerechte Entwicklung außerhalb von Einrichtungen der Jugend- oder Sozialhilfe anbieten. Es sind Privatpersonen mit einer besonderen Eignung, teilweise verfügen sie darüber hinaus über eine pädagogisch-psychologische oder medizinisch-pflegerische Ausbildung.

Die Träger von WPF stellen durch ihre Beraterinnen und Berater sowie Co-Beraterinnen und Co-Berater die kontinuierliche Beratung und Begleitung sicher. Insbesondere bieten sie Gewähr für die Qualifizierung ihrer Beraterinnen und Berater sowie Co-Beraterinnen und Co-Berater, für die Akquise und Vorbereitung von Pflegeeltern und für die Einhaltung aller vertraglichen Regelungen.

Die Arbeitsschwerpunkte der Beraterinnen und Berater erstrecken sich unter anderem auf:

  • die Werbung, Auswahl und Vorbereitung geeigneter Familien,
  • die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in WPF,
  • die Kooperation mit Jugendämtern und stationären Einrichtungen,
  • die kontinuierliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Eltern und Kinder in WPF,
  • die Kooperation mit allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen,
  • die Beratung und Begleitung von Herkunftsfamilien entsprechend der Vereinbarungen im Hilfeplan.

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen koordiniert einen kontinuierlichen fachlichen Austausch, die Vernetzung sowie überregionale Kooperation der WPF-Träger und die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII fördert das LWL-Landesjugendamt Westfalen somit auch die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Trägern und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe.

Die WPF-Träger haben unter Mitwirkung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen ein Vertragsregelwerk entwickelt, das seit Jahren kontinuierlich im Austausch und auf der Grundlage von Erfahrungen in der Praxis reflektiert und verbessert wird. Es besteht aus Verträgen zur Regelung der jeweiligen Pflichten, Rechte und Leistungen:

  • aller WPF-Träger und dem LWL-Landesjugendamt Westfalen,
  • des anbietenden Trägers und dem belegenden Jugendamt,
  • des beratenden Trägers und der belegten WPF.

Die Intensität der Beratung wird gemessen an den Bedürfnissen der WPF und des Kindes oder Jugendlichen vereinbart. Das WPF-System hält für die besonders entwicklungsbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen die Beratungsschlüssel 1 : 10, 1 : 15 und 1 : 20 vor. In diesen Stufen können situativ (z. B. kurzfristige Krisenintervention) oder im Hilfeplangespräch engere oder weitläufigere Betreuungsleistungen verabredet werden.

Zur Finanzierung ist die aktuelle WPF-Tagessatzberechnung zu beachten, die auch auf den WPF-Internetseiten des LWL-Landesjugendamtes Westfalen in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung steht. Die Finanzierunghöhe setzt sich zusammen aus dem Alter des Pflegekindes, der Vermittlung in eine WPF mit besonderer Eignung oder ggf. mit pädagogischer Qualifikation und einem Trägeranteil gemessen an der Beratungsintensität.

Mehr Informationen erhalten Sie hier in der Broschüre des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe

Letzte Aktualisierung am: 
07.06.2013