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Taschengeld für Kinder in Pflegefamilien
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Für Kinder in Pflegefamilien gibt es keine bestimmten Empfehlungen oder Verordnungen. Pflegefamilien sind private Familien, die ein Kind bei sich aufgenommen haben, für deren Versorgung, Erziehung und Pflege sie verantwortlich sind. Die Pflegefamilie unterliegt keiner Weisungsbefugnis durch das Jugendamt oder einem betreuenden Verein. Das Pflegegeld deckt die notwendigen Kosten für das Kind ab. Es gibt jedoch keine klaren prozentualen Aufteilungen wie viel wofür auszugeben ist.
Die Pflegefamilie regelt die Frage des Taschengeldes daher nach der ihr eigenen Erziehungsart und Verantwortlichkeit.
Die Erwartungen an die Pflegefamilien und auch die Erfahrungen mit Pflegefamilien zeigen deutlich, dass die Familien von Taschengeldzahlungen an ihr Pflegekind überzeugt sind. Pflegefamilien richten sich dabei an die normalen (siehe oben) empfohlenen Zeitabstände und Taschengeldhöhe je nach Alter des Pflegekindes.
Da viele Pflegekinder jedoch nicht altersgemäß entwickelt sind und gerade Werte nicht oder noch nicht erkennen können fällt ihnen der Umgang mit Taschengeld schwer. Für jedes ihrer Pflegekinder suchen daher die Pflegeeltern passende individuelle Lösungen, die manchmal sehr von den oben beschriebenen Empfehlungen abweichen. Manchmal sind solche Lösungen aber auch schwer zu finden und es muss zwischen Versuch und Irrtum herumexperimentiert werden. Vielleicht wäre es gerade deshalb sinnvoll, auch einmal in Hilfeplangesprächen die Frage des Taschengeldes anzusprechen.
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Lebenswurzeln
Rezension zum Buch "Diese eine Blume, die uns verbindet"