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Haupt-Reiter
Teilnehmer an Hilfeplangesprächen
Themen:
Verpflichtet zur Teilnahme sind:
- Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation),
- Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger),
- Pflegepersonen.
Wer kann teilnehmen?
- nicht sorgeberechtigte Eltern. Die Beteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern ist in § 36 SGB VIII nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen. Der Träger der Jugendhilfe kann sie einbeziehen, wenn er dies für sachlich geboten hält; einen Anspruch auf Beteiligung haben sie aber nicht (Verwaltungsgericht München).
- Pflegekind,
- Mögliche Betreuer der Eltern (diese sind nicht die Vertreter des Kindes, nicht dessen Vormund),
- sonstige Personen zur Klärung der Entwicklung des Kindes z.B. Lehrer, Therapeuten,
- Personen, die aus Sicht von Beteiligten wichtig sind: Mediatoren, Beistände.
Letzte Aktualisierung am:
18.11.2013