Seit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Lesen Sie hier unsere umfangreichen Grundinfos zum Thema Adoption.
Seit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Lesen Sie hier unsere umfangreichen Grundinfos zum Thema Adoption.
Die Landesjugendamt Westfalen-Lippe hat eine Arbeitshilfe zum Thema: "§ 1748 BGB Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils/leiblicher Eltern in eine beantragte Adoption" veröffentlicht.
Die von der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption herausgegebene Informationsbroschüre zur Internationalen Adoption liegt in 9. Auflage nunmehr auch in der Druckversion vor.
Die Teams der Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland haben die bisherige Broschüre zum Thema Adoption aktualisiert und überarbeitet.
eit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Die Motive haben sich im Lauf der Geschichte geändert, wobei es immer Menschen gab, die Kinder aus selbstlosen Gründen und aus der Not heraus angenommen haben.
Inzwischen hat das Bundesamt für Justiz alle in der letzten Zeit geänderten Gesetze, die nun schon in Kraft getreten sind, auf der Internetseite gesetze-im-internet aktualisiert. Sie können dort die Gesetze komplett finden, mit allen neuen, geänderten und unveränderten Paragrafen.
Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass der Anteil der Adoptivkinder unter drei Jahren auf 48 % aller Adoptionen angestiegen ist und zwar vor allem aufgrund von Stiefkindadoptionen wohingegen internationale Adoptionen weiter rückläufig waren.
Am 24. März 2021 hat der Deutsche Verein eine Empfehlung zur Anpassungen im Adoptionsverfahren vor dem Hintergrund der Reform des Adoptionsrechts veröffentlicht. Hierin werden die rechtlichen Neuregelungen in den Blick genommen und die Möglichkeiten der Umsetzung in die Praxis vorgestellt.
Kompromiss zur Beratungspflicht: Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Adoptionshilfe-Gesetz. Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 10. Dezember 2020 auf Änderungen am Adoptionshilfe-Gesetz geeinigt. Danach entfällt die umstrittene Beratungspflicht im Vorfeld einer Stiefkindadoption für lesbische Paare, wenn das Kind in deren Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird.
Mit sechs Jahren nahm die Pflegefamilie den Jungen in Kurzzeitpflege auf. Aus der Kurzzeitpflege wurde Dauerpflege. Aus der Dauerpflege Hilfe für junge Volljährige in einer Vollzeitpflege. Und dann, mit über 30 Jahren eine Adoption des jungen Mannes als Erwachsener nach dem Minderjährigenrecht.
Die Bundesregierung will das Adoptionsrecht modernisieren. Der entsprechende Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes sieht eine verbesserte Unterstützung und Beratung für alle an einer Adoption Beteiligten vor. Konkret plant die Regierung einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption.
Das Pflegekind hat das Recht in allen Familiensachen persönlich angehört zu werden, wenn „Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist“. (FamFG § 159)