Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter BAG wurde Mitte 2022 die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung überarbeitet. Diese Empfehlungen sind als eine echte Praxishilfe konzipiert und sollen die die Fachkräfte bei ihrer Arbeit konstruktiv unterstützen. In allen zentralen Fragen beziehen die Empfehlungen Position und vertreten fachliche Haltungen.
Unser Pflegekind ist jetzt zehn Jahre alt und seit sieben Jahren bei uns. Nun hätten wir die Möglichkeit, ihn zu adoptieren. Was würde sich denn dann ändern, da wir ja jetzt schon sein Vormund sind?
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Die Autorin plädiert dafür, die anstehende Novellierung des Adoptionsgesetzes dafür zu nutzen, darin zu verankern, dass angenommenen Kindern die Wahrheit über ihre Adoption gesagt werden muss, und zwar von Anfang an.
Auf der 126. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 22. bis 24. Mai 2019 in Chemnitz wurde die 8. überarbeitete Auflage der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen und inzwischen veröffentlicht.
Gemäß § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
Der Bundesverband anerkannter Auslandsvermittlungsstellen in Freier Trägerschaft e.V. hat seine Positionen zur Weiterentwicklung des Adoptionswesens in einem Papier zusammen gefasst.
Ein Arbeitspapier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – September 2017 , in dem Kernpunkte zur Modernisierung des Adoptionsrechts vorgestellt werden.
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. von § 33 des Einkommensteuergesetzes sind.
Aus den Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - 7., neu bearbeitete Fassung 2014 "Auszug zum Datenschutz"
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Haben Eheleute einen durch Alkoholsucht der Mutter behinderten Säugling adoptiert, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt darüber aufgeklärt worden zu sein, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren nachdem die Adoptiveltern Kenntnis über die Gründe für die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer Adoptivtochter erhalten haben.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)