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Adoption

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

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vom: 
10.08.2009

Adoption der Kinder des Partners bei Homosexuellen Lebensgemeinschaften

§ 9 Abs. 7 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes n.F. in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nicht mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist
Gerichtsbeschluss

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vom: 
30.06.2011

Volljährigenadoption und Namensänderung

Auch bei der Volljährigenadoption erhält der Anzunehmende als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden
Gerichtsbeschluss

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vom: 
12.01.2009

Scheidung allein kein Grund für Aufhebung einer Adoption

Aufhebung einer Adoption von Amts wegen nach § 1763 Abs. 1 BGB nur bei schwerwiegenden Gründen; allein die Scheidung der Eltern auch bei Adoptivkindern stellt noch keinen ausreichenden Grund für die Aufhebung der Adoption dar.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
01.12.2009

Keine Zweitadoption durch eingetragenen Lebenspartner

Eine gleichzeitige oder nachfolgende mehrfache Adoption durch einen Lebenspartner schließe das geltende Recht aus. Die Tatsache, dass das Adoptionsverhältnis den Grundrechtsschutz der Familie gemäß Art.6 Abs. 1 GG genießt, zwinge den Gesetzgeber nicht zu der Ausgestaltung, dass eine gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner eröffnet wird.
Rechtliche Regelung / Gesetz
Gerichtsbeschluss

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vom: 
21.10.2011

Ersetzung der elterlichen Einwilligung bei einer Adoption durch die Pflegeeltern

Ein 'unverhältnismäßiger Nachteil' als Voraussetzung für die Ersetzung der elterlichen Einwilligung kann auch dann vorliegen, wenn das Kind auch ohne Adoption weiterhin in der Pflegefamilie verbleiben könnte. Das Kind hat aber Anspruch auf Klarheit und Sicherheit einer familiären Beziehung, die in einer Adoption rechtlich besser gewährleistet ist als in einer Pflegefamilie.
Rechtliche Regelung / Gesetz

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Adoptionshilfe-Gesetz vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai 2020 das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
03.07.2013

Verjährung von Schadensansprüchen von Adoptiveltern

Haben Eheleute einen durch Alkoholsucht der Mutter behinderten Säugling adoptiert, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt darüber aufgeklärt worden zu sein, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren nachdem die Adoptiveltern Kenntnis über die Gründe für die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer Adoptivtochter erhalten haben.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
14.10.1996

Adoption bei unverschuldeter Erziehungsunfähigkeit der Eltern

Bei unverschuldeter Unfähigkeit der Eltern zur Pflege und Erziehung ihres Kindes kann die Einwilligung in die Adoption nicht ersetzt werden, wenn das Kind auch bei Unterbleiben der Adoption in einer Familie aufwachsen kann. Im Rahmen des {BGB § 1748 II} kommt es nicht darauf an, ob das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
05.10.2014

Keine Aufhebung der Minderjährigenadoption nach Volljährigkeit

Nach Eintritt der Volljährigkeit ist eine Minderjährigenadoption auch bei schwersten Verfehlungen des Adoptivvaters nicht mehr aufhebbar
Gerichtsbeschluss

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vom: 
11.12.1994

Nachteil bei Unterbleiben einer Adoption

1. Auch familiennamensrechtliche Gründe können einen unverhältnismässigen Nachteil i.S. von {BGB § 1748} begründen, weil die durch eine Adoption erfolgende Namensänderung nach {BGB §1757 I} regelmässig der Entwicklung des Kindes dienlich ist. 2. Ein unverhältnismässiger Nachteil, der sich bei Unterbleiben einer Adoption für ein Kind in einer Dauerpflegestelle ergibt, ist auch in dem Fehlen des adoptionsbegleitenden unbedingten Offenbarungs- und Ausforschungsverbots des {BGB §1758 I} zu sehen.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
29.01.1990

Unverhältnismässiger Nachteil bei Unterbleiben der Adoption

1. Der Umstand, dass sich nach einer ausdrücklichen Erklärung der Pflegeeltern auch ohne Adoption an der Unterbringung eines Kindes in seiner bisherigen Pflegefamilie nichts ändern würde, ist jedenfalls für sich allein nicht geeignet, die Feststellung zu tragen, dass ein Unterbleiben der Adoption dem Kind nicht zu unverhältnismässigen Nachteil gereichen würde. 2. Ein besonders schweres, vollständiges Versagen eines Elternteils, der durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, kann grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn dieses Verhalten durch ein schweres Lebensschicksal und eine psychische Erkrankung bestimmt oder auch nur mitbestimmt sein kann.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
10.07.2015

Aufwendungen für eine Adoption

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
20.07.2000

Volljährigenadoption, Antragsrecht der leiblichen Eltern zur Aufhebung

Keine Voraussetzung zur Aufhebung einer Volljährigenadoption weil die leiblichen Eltern nicht angehört wurden.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
09.11.2016

Volljährigenadoption

Keine Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses bei intakter Beziehung zwischen Anzunehmender und leiblicher Mutter und einem Altersunterschied zwischen Anzunehmender und Annehmenden von 61 Jahren
Gerichtsbeschluss

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vom: 
12.02.2004

Amtspflichten kommunaler Adoptionsvermittlungsstellen

Grundsätzlich bestehen Aufklärungs- und Beratungspflichten der Adoptionsvermittlungsstellen gegenüber Adoptionsbewerbern. Entscheidend ist für den Umgang der Ermittlungspflichten, dass eine Untersuchung durch einen Facharzt erforderlichenfalls auch eine stationäre Beobachtung zu veranlassen sind, wenn sich Erziehungsschwierigkeiten, Krankheitsverdacht und unklare Anomalien des Kindes ergeben (hier verneint)
Gerichtsbeschluss

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vom: 
19.01.2022

Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
15.01.2002

Ersetzung der elterlichen Einwilligung zur Adoption

Kindeswohl als Richtpunkt für staatliches Wächteramt bei der Ersetzung der elternlichen Einwilligung zur Adoption
Gerichtsbeschluss

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vom: 
19.10.2023

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19. Oktober 2023 entschieden, dass Personen, die in der ehemaligen DDR in rechtsstaatswidriger Weise adoptiert wurden, einen Anspruch auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nach § 1 VwRehaG durch Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Adoption haben, wenn sie zu den in der Vorschrift genannten Folgen geführt hat und diese noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken.

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