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Adoptionsaufhebung

Grundinfos Adoption

Seit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Lesen Sie hier unsere umfangreichen Grundinfos zum Thema Adoption.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
20.08.1995

Aufhebung einer Adoption

Eine Minderjährigenadoption kann nach Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr nach {BGB § 1763 BGB}, sondern nur noch nach {BGB § 1760} aufgehoben werden. Dies gilt auch, wenn die Volljährigkeit des adoptierten Kindes im Laufe des Verfahrens eingetreten ist.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
12.01.2009

Scheidung allein kein Grund für Aufhebung einer Adoption

Aufhebung einer Adoption von Amts wegen nach § 1763 Abs. 1 BGB nur bei schwerwiegenden Gründen; allein die Scheidung der Eltern auch bei Adoptivkindern stellt noch keinen ausreichenden Grund für die Aufhebung der Adoption dar.