Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Vor der Reise müssen die Bewerber sich je nach Land um Visa und Impfungen kümmern. Die Vermittlungsstelle regelt die Unterbringung der Bewerber und die Kontakte mit den Behörden, bestellt einen Dolmetscher und einen Rechtanwalt. Die Adoptionsbewerber werden vor Ort begleitet.
Von einer Adoptivmutter haben wir einen ausführlichen Erfahrungsbericht über die Adoption ihrer "älteren Kinder" bekommen. Die Geschwister waren zum Zeitpunkt der Adoption vier und acht Jahre alt. Sie lebten in einem Kinderheim in Krasnodar in Südrussland.
Verschiedene Gesetze regeln in der Bundesrepublik Deutschland das Verfahren und den Umgang mit Adoption. Die wichtigsten sind hier genannt und ihr Text in voller Länge wiedergegeben.