Bei der Bemühung um die Adoption eines ausländischen Kindes gibt es viele Unsicherheiten und Fragen. Den Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft ist die Aufgabe anvertraut, den Ablauf des Verfahrens im Interesse der zu vermittlenden Kinder und Adoptionsbewerber verlässlich zu gestalten.
Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Vor der Reise müssen die Bewerber sich je nach Land um Visa und Impfungen kümmern. Die Vermittlungsstelle regelt die Unterbringung der Bewerber und die Kontakte mit den Behörden, bestellt einen Dolmetscher und einen Rechtanwalt. Die Adoptionsbewerber werden vor Ort begleitet.