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Aktenaufbewahrung

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Aufbewahrung von Adoptionsakten

Seit einer Gesetzesänderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes von 26. Nov. 2015 müssen Vermittlungsakten ab dem Geburtsdatum des adoptierten Kindes 100 Jahre aufbewahrt werden.

Fachwissen

Fachartikel

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Aufbewahrungsfristen von Pflegekinderakten

Das Recht des Pflegekindes auf Informationen über seine Herkunft

Für die Biografiearbeit mit dem Pflegekind sind die Unterlagen seiner Lebensgeschichte von Bedeutung.