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Akteneinsicht

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
27.06.2012

Einsichtsrecht in Jugendamtsakten

Zu den Voraussetzungen einer Akteneinsicht gemäß den § 65 und § 68 SGB VIII
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
28.09.2000

Herausgabe der Akten des Jugendamtes an das Gericht

Das Jugendamt ist verpflichtet, dem Gericht seine Akten zur Erstellung eines Gutachtens zu überlassen.