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Alterssicherung / Rente / Lebensversicherung

Moses Online Themenheft
Zum dreizehnten Mal publizieren wir auch im Jahre 2023 unser erfolgreiches Themenheft über Finanzangelegenheiten - wie in jedem Jahr frisch aktualisiert und ergänzt um aktuelle Regelungen und Informationen. Nutzen Sie die zahlreichen Tipps und Hinweise - so erhalten Sie alle staatlichen Leistungen für Sie und Ihr Pflegekind, die Ihnen zustehen - und erfahren Sie, was Sie alles auf Ihre Steuern und Abgaben anrechnen lassen können, um Geld zu sparen. Jetzt vorbestellen - die Lieferung erfolgt ungefähr Mitte März.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Rechte und Pflichten von Pflegeeltern

Teil 3 - weitere Hinweise

Hier erhalten Sie Hinweise zu weiteren Rechten und Pflichten, die sich auf Basis verschiedener Gesetze für Pflegeeltern ergeben.

Verschiedenes

Tiefergehende Information

Zahlungen des Jugendamtes für Unfallversicherung und Alterssicherung

Wie ist es mit den Zahlungen des Jugendamtes für Unfallversicherung und Alterssicherung? Können Sie uns sagen, wie sich diese Zahlungen aufteilen und wer von uns beiden Pflegeeltern berechtigt ist?
Tiefergehende Information

Beantragung von Kindererziehungszeiten für ein Pflegekind

Ich habe eine Rentenversicherungsnummer und möchte eine Anrechnung der Kindererziehungszeit für unseren Pflegesohn erhalten. Wie muss ich jetzt vorgehen und wohin mich wenden? Bei der Deutschen Rentenversicherung sagte man mir, es gäbe ein entsprechendes Antragsformular.
Tiefergehende Information

Rentenversicherung für Pflegeeltern

Beiträge nach § 39 Absatz 4 SGB VIII
Tiefergehende Information

Kinderberücksichtigungszeiten

Kinderberücksichtigungszeiten sind – im Gegensatz zu Kindererziehungszeiten – keine Pflichtbeiträge. Sie werden ausschließlich auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Informationen von Dirk R. Schuchardt.
Hinweis

Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Rentenkonto!

Pflege- und Adoptiveltern, die ein Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres angenommen haben, werden von PFAD-Bundesverband e.V. darauf hingewiesen, möglichst schnell eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen, damit ihnen auch ihre zustehende Rente gutgeschrieben wird.
Tiefergehende Information

Beantragung und Nachweis von Kindererziehungszeiten und -berücksichtigungszeiten

Deutschland und seine Formulare: Spätestens wenn man den Vordruck „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und –berücksichtigungszeiten – V 800“ vor Augen hat, vereinbart man freiwillig einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweis

von:

Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor

Adoptiv- und Pflegemütter, die ein Kind nach dem 12. Lebensmonat aufgenommen haben, werden bei der geänderten Mütterrente erneut übergangen. PFAD-BV weist in einer Pressemitteilung daraufhin und bietet einen Musterantrag an.
Tiefergehende Information

Rentenversicherung / Altersvorsorge

Informationen für alleinerziehende Pflegeeltern zur Altersvorsorge.

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

"Angemessene Alterssicherung" für Pflegeeltern

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat einen ausführlichen Beschluss zur "Angemessenen Alterssicherung" für Pflegepersonen gefasst.
Gerichtsbeschluss erklärt

Kapital bildende Lebensversicherung gilt nur bedingt als Alterssicherung für Pflegeeltern

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes stellt eine Kapital bildende Lebensversicherung keine angemessene Alterssicherung im Sinne von § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII dar, es sei denn, der Versicherungsvertrag enthält einen Verwertungsausschluss.
Stellungnahme

von:

Fehler im System: Familien in Rentenversicherung benachteiligt

Studie der Bertelsmann Stiftung: Jedes Kind bringt der Rentenkasse einen Überschuss von 77.000 Euro / Erziehungsleistungen von Eltern werden nicht angemessen anerkannt
Gerichtsbeschluss erklärt

Angemessene Alterssicherung für Pflegeeltern

Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Frage der angemessenen Alterssicherung für Pflegepersonen.
Fachartikel

von:

Orientierungshilfe für Pflegeeltern zur Alterssicherung und Unfallversicherung

Wie erhalten Pflegepersonen das Pflegegeld einschließlich der Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung und zur Alterssicherung? zusammengestellt von Bernd Hemker, DPWV-NRW und Henrike Hopp Stand: Januar 2006
Arbeitspapier

Wie steht es mit der Alterssicherung von Pflegeeltern?

PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. hat die ersten Fragebögen seiner Umfrage zur Alterssicherung von Pflegeeltern ausgewertet.
Stellungnahme

von:

PFAD Kritisiert: Vier Euro Rente sind nicht „angemessen“!

Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert. Seit 2005 schreibt § 39 SGB VIII Absatz 4 die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006 wurde dies als zu gering kritisiert
Arbeitspapier

von:

Sozialversicherung für Pflegepersonen

Die Sozialversicherung für Pflegepersonen im Sinne des § 44 SGB VIII (Pflegeeltern) ist nicht angemessen. Ein große Zahl von Pflegekindern hat einen so großen Bedarf an umfassender Betreuung, dass eine regelmäßige und volle Berufstätigkeit der Pflegeperson(en) oft nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Die Pflegeeltern verzichten daher häufig auf einen Teil der Erwerbstätigkeit. Da die bisher geltenden Bedingungen z.B. zur Altersvorsorge für die Pflegeeltern jedoch so minimal sind, entstand und entsteht ein großes Risiko für die Altersarmut von Pflegeeltern - meist der Pflegemutter. Die Trägerkonferenz Rheinland befasst sich mit diesem Thema und hat RA Gila Schindler um einen entsprechendes Arbeitspapier gebeten.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
20.03.2009

Angemessene Alterssicherung nach § 33 SGB VIII

Alle Anlagen sind angemessen, die erst mit Eintritt des Ruhestandes fällig werden. Die Erstattung ist Teil der pauschalen Pflegegeld-Leistung und damit pro Pflegekind zu gewähren.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
23.02.2010

Kapitallebensversicherung nur bedingt angemessene Alterssicherung /2010)

Kapitallebensversicherung stellt keine angemessene Alterssicherung im Sinne von § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII dar, es sei denn, der Versicherungsvertrag enthält einen Verwertungsausschluss.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.07.2014

Alterssicherung von Pflegepersonen zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 39 SGB VIII

Da beide Kläger als Pflegeperson im Sinne des § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII anzusehen sind, hat dies zur Folge, dass auch beiden die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung zusteht.

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