Sie sind hier

Aufsichtspflicht

Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Moses Online Themenheft
Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Was ist eine Aufsichtspflichtverletzung und wer haftet bei Schäden?

Rechtliche Informationen zu Haftung, Schadensersatz - mit einigen Beispielen aus der Rechtsprechung.

Verschiedenes

Tiefergehende Information

Rechtliche Grundlagen für Pflegeeltern, Erziehungsstellen zur Aufsichtspflicht

Personensorgeberechtigte und Pflegeeltern/Erziehungsstellen sind verpflichtet sich über die minderjährigen Kinder zu kümmern und nach besten Kräften Schäden zu verhindern.
Tiefergehende Information

Umfang der Aufsichtspflicht

Der Umfang der Aufsichtspflicht muss immer in einem konkreten Bezug stehen: persönliche Verhältnisse des Kindes, objektive Gegebenheiten der Aufsichtssituation und persönliche Verhältnisse des Aufsichtspflichtigen.
Tiefergehende Information

Die Aufsicht muss ausreichend und angemessen sein.

Die Aufsicht muss pädagogisch geeignet sein und auch evtl. drohenden Gefahren gerecht werden.

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

Aufsichtspflicht der Pflegemutter

Das OLG Köln befasst sich in seinem Urteil vom 13.08.2015 umfässlich mit der Frage möglicher Fahrlässigkeit und Schuldhaftigkeit einer Aufsichtspflichtverletzung bei einer Pflegemutter.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.08.2015

Aufsichtspflicht - Verpflichtung Pflegemutter

Bei Übernahme der Betreuung und Aufsicht eines minderjährigen Kindes durch einen Dritten entspricht die Aufsichtspflicht in ihrem Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht. Die zur Haftung des Aufsichtspflichtigen entwickelten Kriterien können herangezogen werden. Eine Pflegemutter kann für sich nicht den Sorgfaltsmaßstab für eigene Angelegenheiten in Anspruch nehmen.