Sie sind hier

Bindung / Beziehung

Fachwissen

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.08.2000

Trennung des Kindes von der Pflegefamilie

Bei einer Entscheidung nach §§ 1666, 166a BGB ist die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie - unter Berücksichtigung der Intensität entstandener Bindungen - einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung des Kindes gering zu halten
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
21.08.2008

Zurückhaltender Gebrauch von Besuchsrechten von Bezugspersonen i.S. des § 1685.1 BGB

In Fällen der Unterbringung eines jungen Kindes in Vollzeitpflege hat sich die Umgangsregelung zumindest für einen längeren Zeitraum dem Ziel unterzuordnen, dass das Kind, das bisher tragfähige Bindungen zu seinen Eltern nicht hat entwickeln können, gefestigte Bindungen in seiner neuen Umgebung aufbbauen kann.

Sonstiges

Buch: Roman / Erzählung
von
Julia Franck

Für Kinder / Jugendliche

Buch für Kinder / Jugendliche
für: 
Jugendliche (ca. 14-17)
von
Sally Nicholls

Seiten