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Freiwillige Gerichtsbarkeit

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Neue Begrifflichkeiten durch das FamFG

Durch das FamFG wurden neue Begriffe eingeführt und alte Begriffe verändert
Basiswissen

Anrechte der Pflegeeltern beim Familiengericht, wenn das Kind schon längere Zeit bei ihnen lebt

Lebt das Pflegekind seit längerer Zeit bei seinen Pflegeeltern, so entstehen aus dieser längeren Zeit gewisse Anrechte und Ansprüche der Pflegeeltern, weil davon ausgegangen wird, das diese längere Zeit dem Kind ermöglicht hat, sich in die Pflegefamilie integrieren zu können und Bindungen eingegangen zu sein.

Verschiedenes

Geänderte Rechtslage

Gesetz zur Reform des FGG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 22.12. wurde das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FGG-Reformgesetz, FGG-RG) komplett veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 1.Sept. 2009 in Kraft.
Geänderte Rechtslage

Das neue FamFG und seine Auswirkungen auf die öffentliche Jugendhilfe

Das Bayerische Landesjugendamt hat einen Sonderdruck zur Auswirkung des FamFG auf die öffentliche Jugendhilfe herausgegeben.
Tiefergehende Information

Anhörungsrechte und mögliche Beteiligung

Die Pflegeeltern haben in allen die Person des Pflegekindes betreffenden Fragen ein Anhörungsrecht. Dies bedeutet, dass der Richter sich mit ihnen über diese Fragen unterhält und ihre Meinung zur Kenntnis nehmen muss.

Fachwissen

Stellungnahme

Die FGG-Reform als fachliche Herausforderung

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) hat die Stellungnahme " Kindeswohl, Beratung und Familiengericht" zur FGG-Reform herausgegeben.
Fachartikel

von:

Stärkung der Rechte der Pflegeeltern in Gerichtsverfahren

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird mit dem "Gesetz über die Verfahren in Familiensachen in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) vollkommen neu geregelt. Die Rechte der Pflegeeltern sind gestärkt worden. Referat von RA Steffen Siefert.
Empfehlung

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Änderungen im FamFG

Die Gesetzesreform bedeutet einen grundlegenden Wandel in Arbeitsweisen von Jugendämtern, Beratungsstellen, Verfahrensbeiständen und Familiengerichten. Der Deutsche Verein hat dazu unterstützende Empfehlungen erarbeitet.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
25.08.1997

Unanfechtbarkeit einer Beweisanordnung

1. Eine Entscheidung, durch die das Landgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Beschwerdegericht die einstweilige Ausservollzugsetzung der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts (hier: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) ablehnt, unterliegt grundsätzlich keinen Rechtsmittel. 2. Eine Beweisanordnung, die das Landgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Beschwerdegericht erlässt (hier: Anordnung eines Sachverständigengutachtens über die Erziehungsfähigkeit der Eltern), ist grundsätzlich unanfechtbar.