Eine Gastfamilie ist rechtlich eine Pflegefamilie im Sinne des § 33 SGB VIII. Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Programms „Menschen stärken Menschen“ ein Projekt zur Gewinnung von Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer Fördersumme von insgesamt 670 000 Euro für eine Laufzeit von 2 Jahren. Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlingen in Gastfamilien
Im Kreis Euskirchen liegt ein Schwerpunkt bei der Versorgung und Integration der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM) in der starken Einbeziehung der Bürgerschaft.
"Gastfamilien als differenziertes Angebot der Vollzeitpflege für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Erfordernisse aus der Perspektive der Pflegefamilienverbände" Eine Stellungnahme des Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut und untergebracht. Obwohl junge Flüchtlinge unwidersprochen spezifische Bedarfe haben, sind sie doch in erster Linie Kinder und Jugendliche und benötigen daher die gleiche Unterstützung wie Jugendliche ohne Fluchterfahrung. Für Gastfamilien sollen die gleichen Anforderungen und Voraussetzungen gelten wie für Pflegefamilien als Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII auch. Stellungnahme des BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
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Gastfamilien als differenziertes Angebot der Vollzeitpflege für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge