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Heranziehung junger Menschen zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfe

Moses Online Themenheft
Zum dreizehnten Mal publizieren wir auch im Jahre 2023 unser erfolgreiches Themenheft über Finanzangelegenheiten - wie in jedem Jahr frisch aktualisiert und ergänzt um aktuelle Regelungen und Informationen. Nutzen Sie die zahlreichen Tipps und Hinweise - so erhalten Sie alle staatlichen Leistungen für Sie und Ihr Pflegekind, die Ihnen zustehen - und erfahren Sie, was Sie alles auf Ihre Steuern und Abgaben anrechnen lassen können, um Geld zu sparen.

Verschiedenes

Politik

KEINE Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Politik

Kostenbeitrag junger Menschen im SGB VIII streichen

Zwei Ausschüsse des Bundestages haben sich dafür ausgesprochen, den Kostenbeitrag junger Menschen zu den Kosten ihrer eigenen Jugendhilfe zu streichen. Diese Empfehlungen gehen nun ein in die Diskussion um die Reform des SGB VIII und erweitern damit entsprechende bereits abgegebene Stellungnahmen gleichen Inhalts.
Politik

Für eine Jugendhilfe, die Leistung nicht bestraft

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann im Niedersächsischen Landtag am 25. Febr. 2020 zur Heranziehung der Kosten der Jugendhilfe von jungen Menschen.
Politik

Votum für Abschaffung des Kostenbeitrages

In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 9. März 2020 sind die Anträge der FDP und der Linken auf Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen in der Jugendhilfe durch vier Experten unterstützt worden. Zwei Experte plädierten für die Senkung des bisherigen Beitrages von 75 % auf 25 %.
Politik

FDP fordert Aufhebung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag vom 26. Januar fordert die FDP: "§ 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen – Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder".
Nachricht

Empfehlung der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im Mai eine Empfehlung zur Heranziehung der Kosten für junge Volljährige in der Jugendhilfe herausgegeben. PFAD-Bundesverband weist darauf hin, dass diese Empfehlungen teilweise geltendem Recht widersprechen.
Politik

Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Die Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe sind vom Bundesfamilienministerium zu einer Stellungnahme zu einem Referentenentwurf der Bundesregierung gebeten worden. Dieser Entwurf beschäftigt sich mit der Veränderung der bisherigen Kostenheranziehung junger Menschen für Leistungen der Jugendhilfe und plant, diese Kostenbeteiligung mit Wirkung ab 1. Januar 2023 völlig zu streichen
Kommentar

von:

Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe

Jana Paul aus Aachen hat gemeinsam mit anderen jungen Menschen vor Kurzem eine Onlinepetition gestartet. Als Interessengemeinschaft "Jugend vertritt Jugend NRW" fordern sie die Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung für junge Menschen in stationären Einrichtungen. Wer das Ansinnen der jungen Menschen unterstützen möchte, kann natürlich diese Online-Petition mit unterschreiben. Es werden bis Ende September noch viele Stimmen benötigt.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

In einer Stellungnahme begrüßt das Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) die in einem Referentenentwurf vorgestellte Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen und gibt darüber hinaus einen Anstoß für einen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf im Hinblick auf die Entlastung von jungen Menschen, die Ausbildungsgeld gem. § 122 SGB III bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten
Geänderte Rechtslage

von:

Heranziehung zu den Kosten der Erziehung bei eigenem Verdienst des jungen Menschen

Eine Änderung des Paragrafen zur Heranziehung des eigenen Verdienstes eines jungen Menschen, der Hilfe zur Erziehung bekommt, ermöglicht nun eine pädagogisch sinnvolle Handhabung.
Politik

Experten uneins über Abschaffung der Kosten­heran­ziehung in der Jugendhilfe

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 10. Oktober 2022, wurde das Vorhaben, die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe abzuschaffen, mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet. Kritisiert wurde jedoch, dass davon aber nicht jene junge Menschen profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind.
Geänderte Rechtslage

von:

Kostenheranziehung

Ab in Kraft treten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird die Kostenheransziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe verändert werden. Der bisherige Kostenheranziehungssatz von 75 % des Einkommens des jungen Menschen wird sich auf 25 % verrringern.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe

Über die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022 spät abends um 22.20 Uhr in einer halbstündigen Sitzung in der zweiten/dritten Lesung.
Geänderte Rechtslage

Infos zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Wenn junge Menschen in der Jugendhilfe Leistungen erhalten, sind sie zu einem gewissen Teil mit ihrem Einkommen vom Jugendamt heranziehbar. Das nun seit 10. Juni 2021 gültige SGB VIII hat hier Änderungen ergeben. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat ausführliche Informationen und Hilfen zusammengetragen.
Politik

Änderung des Gesetzesvorschlag zur Kostenheranziehung junger Menschen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages und mit Einbeziehung eines Änderungsantrages zugestimmt. Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Abstimmung des Bundestages morgen, Donnerstag abends.
Hinweis

Ausbildungsvergütung von Pflegekindern

Fachinformation von PFAD Bundesverband der Pflege– und Adoptivfamilien e.V. zur Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung
Geänderte Rechtslage

von:

Synopse zu den Änderungen durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung

Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022 – zum 1.1.2023 in Kraft treten. Diana Eschelbach hat eine Synopse zu den Änderungen im SGB VIII durch das Gesetz erstellt, die mit ihrer freundlichen Genehmigung vom DIJuF veröffentlicht worden ist.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Abschaffung der sogenannten „Kostenheranziehung“ für die Jugendhilfe. Diese Regelung gilt auch für jungen Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld anderer Sozialleistungsträger enthalten. Der Bundesrat beschafft sich mit der Gesetzesänderung im Dezember 2022. Wenn er zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.
Tiefergehende Information

Kostenbeitragstabelle - Anrechnung des Einkommens des jungen Erwachsenen

Der Jugendliche oder junge Mensch muss sich mit seinem Vermögen oder Einkommen an den öffentlichen Kosten beteiligen.
Hinweis

von:

Pflegekinder müssen anteilige Kosten der Jugendhilfe erstatten

Wenn Pflegekinder z.B. durch eine Ausbildung Einkommen erzielen, müssen sie davon 75 % an das Jugendamt erstatten, wenn bisher Leistungen der Jugendhilfe (Pflegegeld) gezahlt wurden. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung erzeugt viel Kritik. Spiegel-Online hat sich mit einem Artikel über eine junge Auszubildende genau mit diesem Thema beschäftigt.

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