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Heranziehung junger Menschen zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfe

Moses Online Themenheft
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Verschiedenes

Politik

Bundesrat: Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundesrat hat heute die letzte Hürde zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe beseitigt. Er hat der Kostenabschaffung zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Geänderte Rechtslage

von:

Synopse zu den Änderungen durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung

Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022 – zum 1.1.2023 in Kraft treten. Diana Eschelbach hat eine Synopse zu den Änderungen im SGB VIII durch das Gesetz erstellt, die mit ihrer freundlichen Genehmigung vom DIJuF veröffentlicht worden ist.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Abschaffung der sogenannten „Kostenheranziehung“ für die Jugendhilfe. Diese Regelung gilt auch für jungen Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld anderer Sozialleistungsträger enthalten. Der Bundesrat beschafft sich mit der Gesetzesänderung im Dezember 2022. Wenn er zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.
Politik

Änderung des Gesetzesvorschlag zur Kostenheranziehung junger Menschen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages und mit Einbeziehung eines Änderungsantrages zugestimmt. Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Abstimmung des Bundestages morgen, Donnerstag abends.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe

Über die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022 spät abends um 22.20 Uhr in einer halbstündigen Sitzung in der zweiten/dritten Lesung.
Politik

Experten uneins über Abschaffung der Kosten­heran­ziehung in der Jugendhilfe

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 10. Oktober 2022, wurde das Vorhaben, die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe abzuschaffen, mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet. Kritisiert wurde jedoch, dass davon aber nicht jene junge Menschen profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

In einer Stellungnahme begrüßt das Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) die in einem Referentenentwurf vorgestellte Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen und gibt darüber hinaus einen Anstoß für einen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf im Hinblick auf die Entlastung von jungen Menschen, die Ausbildungsgeld gem. § 122 SGB III bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten
Politik

Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Die Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe sind vom Bundesfamilienministerium zu einer Stellungnahme zu einem Referentenentwurf der Bundesregierung gebeten worden. Dieser Entwurf beschäftigt sich mit der Veränderung der bisherigen Kostenheranziehung junger Menschen für Leistungen der Jugendhilfe und plant, diese Kostenbeteiligung mit Wirkung ab 1. Januar 2023 völlig zu streichen
Hinweis

Kostenheranziehung junger Menschen

In der ersten Newsletter-Ausgabe von Careleaver e.V. geht es um das Thema Kostenheranziehung. Sie regelt ob und in welchem Umfang Jugendliche und junge Volljährige zu den Kosten, die im Rahmen der Jugendhilfe entstehen, herangezogen werden können, wenn sie (z.B. im Rahmen einer Ausbildung) eigene Einkünfte haben.
Geänderte Rechtslage

Infos zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Wenn junge Menschen in der Jugendhilfe Leistungen erhalten, sind sie zu einem gewissen Teil mit ihrem Einkommen vom Jugendamt heranziehbar. Das nun seit 10. Juni 2021 gültige SGB VIII hat hier Änderungen ergeben. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat ausführliche Informationen und Hilfen zusammengetragen.
Geänderte Rechtslage

von:

Kostenheranziehung

Ab in Kraft treten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird die Kostenheransziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe verändert werden. Der bisherige Kostenheranziehungssatz von 75 % des Einkommens des jungen Menschen wird sich auf 25 % verrringern.
Politik

FDP fordert Aufhebung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag vom 26. Januar fordert die FDP: "§ 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen – Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder".
Hinweis

von:

Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ –

Immer wieder erhalten wir Nachfragen zur Kostenheranziehung junger Menschen. Trotz vieler Informationen ist die Verunsicherung zu diesem Thema noch riesengroß, weil auch weiterhin viele Jugendämter mögliche Veränderungen bisheriger Herangehensweisen ablehnen, obwohl es inzwischen klar stellende Urteile gibt. Anfang des Jahres gab es viele Äußerungen und Absichtserklärungen aus der Politik, ohne dass es Veränderungen in der Gesetzgebung gab. Alle Beteiligten warten also weiterhin gespannt auf die Reform des SGB VIII. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat schon im April 2020 eine Broschüre zur Kostenheranziehung junger Menschen herausgegeben, auf die wir nochmals hinweisen möchten. Gleichzeitig finden Sie noch Links zu weiteren Informationen.
Hinweis

Hilfe bei der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat umfangreiches Material zur Kostenheranziehung junger Menschen veröffentlicht. Dazu gehört eine Infobroschüre, Musterschreiben, Antragsvorlagen etc. All dies soll jungen Menschen helfen, sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Kostenheranziehungen zu wehren.
Politik

Votum für Abschaffung des Kostenbeitrages

In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 9. März 2020 sind die Anträge der FDP und der Linken auf Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen in der Jugendhilfe durch vier Experten unterstützt worden. Zwei Experte plädierten für die Senkung des bisherigen Beitrages von 75 % auf 25 %.
Politik

Für eine Jugendhilfe, die Leistung nicht bestraft

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann im Niedersächsischen Landtag am 25. Febr. 2020 zur Heranziehung der Kosten der Jugendhilfe von jungen Menschen.
Politik

Kostenbeitrag junger Menschen im SGB VIII streichen

Zwei Ausschüsse des Bundestages haben sich dafür ausgesprochen, den Kostenbeitrag junger Menschen zu den Kosten ihrer eigenen Jugendhilfe zu streichen. Diese Empfehlungen gehen nun ein in die Diskussion um die Reform des SGB VIII und erweitern damit entsprechende bereits abgegebene Stellungnahmen gleichen Inhalts.
Hinweis

von:

Kostenbeitrag junger Menschen mit dem Einkommen des Vorjahres

Da es noch keine entsprechende Gesetzesänderung zur Heranziehung junger Menschen zu den Kosten der Jugendhilfe gegeben hat, sind diese junge Menschen weiterhin mit 75 % ihres Einkommens zu einem Kostenbeitrag verpflichtet. Gemäß § 93 SGB VIII muss für die Berechnung des Kostenbeitrages das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden. Dies geschieht jedoch in den wenigsten Fällen. Bei der Heranziehung wird fast immer das aktuelle Einkommen als Grundlage des Kostenbeitrages vom Jugendamt berechnet. Inzwischen gibt es dazu einige klare Urteile, die junge Menschen dazu bewegen sollten, sich gegen entsprechende Bescheide zu wehren, Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen.
Politik

KEINE Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Politik

Bundestag: Antrag auf Aufhebung des Kostenbeitrages für Pflegekinder

Die Fraktionen des Bundestages haben in der Debatte vom 17. Oktober 2019 beschlossen, den Antrag auf Aufhebung des Kostenbeitrages für Pflegekinder an folgende Ausschüsse zu überweisen: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss

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