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Heranziehung junger Menschen zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfe

Verschiedenes

Hinweis

Hilfe bei der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat umfangreiches Material zur Kostenheranziehung junger Menschen veröffentlicht. Dazu gehört eine Infobroschüre, Musterschreiben, Antragsvorlagen etc. All dies soll jungen Menschen helfen, sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Kostenheranziehungen zu wehren.
Politik

Ergänzung des § 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Durch diesen Entwurf soll auch § 94 SGB VIII ergänzt werden. § 94 legt fest, in welchem Umfang Kostenerstattung geleistet werden muss. Im Absatz 6 wird die Pflicht zur Kostenerstattung für junge Menschen benannt, die ein vollstationäre Leistung der Jugendhilfe erhalten (Vollzeitpflege,andere Wohnformen). Nach Abzug der in § 93 Absatz 2 genannten Beträge müssen diese 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Weiter heißt es im § 93 SGB VIII "Maßgeblich ist das durchschnittliche Monatseinkommen, das die kostenbeitragspflichtige Person in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorangeht." Der Gesetzesentwurf will dies nun dahingehend ergänzen, dass das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird, maßgeblich sein wird.
Hinweis

von:

Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ –

Immer wieder erhalten wir Nachfragen zur Kostenheranziehung junger Menschen. Trotz vieler Informationen ist die Verunsicherung zu diesem Thema noch riesengroß, weil auch weiterhin viele Jugendämter mögliche Veränderungen bisheriger Herangehensweisen ablehnen, obwohl es inzwischen klar stellende Urteile gibt. Anfang des Jahres gab es viele Äußerungen und Absichtserklärungen aus der Politik, ohne dass es Veränderungen in der Gesetzgebung gab. Alle Beteiligten warten also weiterhin gespannt auf die Reform des SGB VIII. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat schon im April 2020 eine Broschüre zur Kostenheranziehung junger Menschen herausgegeben, auf die wir nochmals hinweisen möchten. Gleichzeitig finden Sie noch Links zu weiteren Informationen.
Politik

Auch Linke und Grüne wollen Kostenbeteiligung von Pflegekindern streichen

Heute - Donnerstag 17.10.2019 - am Abend wird der Antrag der Parteien auf Streichung der Kostenbeteiligung von Pflegekindern zu Leistungen der Jugendhilfe vom Bundesrat im Rahmen der dritten Lesung der Änderung des SGB IX und XII beraten. In diesem Zusammenhang sollen auch kleine Änderungen im SGB VIII mit beschlossen werden. Umfangreichere Information dazu finden Sie bei unseren News vom 28. August 2019 zum Thema "Ergänzung des § 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen".
Hinweis

Kostenheranziehung junger Menschen

In der ersten Newsletter-Ausgabe von Careleaver e.V. geht es um das Thema Kostenheranziehung. Sie regelt ob und in welchem Umfang Jugendliche und junge Volljährige zu den Kosten, die im Rahmen der Jugendhilfe entstehen, herangezogen werden können, wenn sie (z.B. im Rahmen einer Ausbildung) eigene Einkünfte haben.
Politik

Bundestag: Antrag auf Aufhebung des Kostenbeitrages für Pflegekinder

Die Fraktionen des Bundestages haben in der Debatte vom 17. Oktober 2019 beschlossen, den Antrag auf Aufhebung des Kostenbeitrages für Pflegekinder an folgende Ausschüsse zu überweisen: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss
Politik

KEINE Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Politik

Kostenbeitrag junger Menschen im SGB VIII streichen

Zwei Ausschüsse des Bundestages haben sich dafür ausgesprochen, den Kostenbeitrag junger Menschen zu den Kosten ihrer eigenen Jugendhilfe zu streichen. Diese Empfehlungen gehen nun ein in die Diskussion um die Reform des SGB VIII und erweitern damit entsprechende bereits abgegebene Stellungnahmen gleichen Inhalts.
Politik

Für eine Jugendhilfe, die Leistung nicht bestraft

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann im Niedersächsischen Landtag am 25. Febr. 2020 zur Heranziehung der Kosten der Jugendhilfe von jungen Menschen.
Politik

Votum für Abschaffung des Kostenbeitrages

In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 9. März 2020 sind die Anträge der FDP und der Linken auf Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen in der Jugendhilfe durch vier Experten unterstützt worden. Zwei Experte plädierten für die Senkung des bisherigen Beitrages von 75 % auf 25 %.

Fachwissen

Gutachten

von:

Umfang der Heranziehung von Jugendlichen aus ihrem Arbeitseinkommen

Ein Rechtsgutachten des DIJuF zur Heranziehung Jugendlicher zu den Kosten stationärer Leistungen aus ihrem Arbeitsentgelt. Müssen junge Menschen aus Ferien- oder Freizeitjobs von ihrem verdienten Geld an die Jugendhilfe Geld abtreten? Wenn ja, wie viel?
Empfehlung

von:

Aktualisierung der Empfehlungen zur Kostenheranziehung

Die Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wurde aktualisiert, der neuen Rechtslage ab Januar 2023 angepasst und im April als fünfte neu bearbeitete Fassung veröffentlicht.
Gutachten

von:

Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat zu der Thematik der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden sowohl grundsätzliche Fragen, als auch Fragen z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet.
Gerichtsbeschluss erklärt

Urteil zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein wesentliches Urteil zur Kostenheranziehung von jungen Menschen, die in der Jugendhilfe leben (hier in einer Pflegefamilie) erlassen.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
09.05.2019

Bei Kostenheranziehung ist das Einkommen des Vorjahres maßgeblich

Wie schon andere Verwaltungsgerichte vorab, hat auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden, dass bei der Kostenheranziehung junger Menschen bei Unterbringung in Pflegefamilie oder Heim der § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII herangezogen werden muss. Gemäß dieser Vorschrift ist für den Kostenbeitrag das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres maßgeblich.
Gerichtsbeschluss erklärt
vom: 
04.12.2019

Kostenheranziehung junger Menschen - Ermessen und Einkommenszeitraum

Erneut gibt es ein Urteil zur Frage der Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig bezieht sich auf die Heranziehung nach dem Einkommen des Vorjahres. Darüber hinaus setzt sich das Gericht besonders mit der Frage des Ermessens des Jugendamtes auseinander.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
10.12.2020

Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen Menschen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss über einen jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen Menschen aus ihrem in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzielten Einkommen entschieden. Darin gab es grundlegende Aussagen: 1. Maßgeblich für die Berechnung des Kostenbeitrags, den junge Menschen bei vollstationären Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen haben, ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres. 2. Der Jugendhilfeträger hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er von der Erhebung eines Kostenbeitrags ganz oder teilweise absieht.
Frage und Antwort

Wann wird endlich der Kostenbeitrag verändert?

Wird jetzt endlich die Heranziehung von 75% Einkommen für Pflegekinder beim Jugendamt abgeschafft, wenn diese eine Lehre anfangen, sonst haben die Jugendlichen wirklich keine Lust zum Arbeiten, wie Sie auch geschrieben haben.
Arbeitspapier

Nachbesserungsbedarf bei "Ausbildungsgeld"

PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Stellungnahme

von:

"Armes" Mündel

Als Berufsvormund kommen immer wieder die gleichen Probleme bei meinen Mündeln auf, sobald sie 16 Jahre sind und sich Geld verdienen möchten, um für einen Laptop oder Führerschein zu sparen: Die Jugendlichen suchen sich einen Job und erfahren dann, dass 2/3 des Lohnes an das Jugendamt abgegeben werden muss. Es ist daher dringend geboten, dass der Gesetzgeber eine Änderung bei der Heranziehung der Jugendlichen für die Kosten einer Unterbringung vornimmt.

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