Eine Broschüre der Diakonie Rheinland/Westfalen/Lippe in der die Erziehungshilfe in familienanalogen Wohnformen an der Schnittstelle zwischen § 33 und § 34 SGB VIII betrachtet werden.
Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %)
Das Pflegekind hat das Recht in allen Familiensachen persönlich angehört zu werden, wenn „Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist“. (FamFG § 159)
Kinder und Feuer – dieses Thema ist in der Advents- und Weihnachtszeit besonders aktuell. Die Unfallkasse Berlin und die Aktion Das Sichere Haus (DSH) haben dazu eine Broschüre herausgegeben.
"Übergänge in die Zeit nach dem Heim" ist der Titel einer Langzeituntersuchung, die in Kooperation zwischen der Fachhochschule Münster und der Diakonie RWL / dem Evangelischen Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL durchgeführt wurde.
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat den Monitor Hilfen zur Erziehung vorgelegt. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, das empirische Wissen zu den Hilfen zur Erziehung zu erhöhen.
Das Positionspapier des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe beschäftigt sich mit rechtlichen Grundlagen, fachlicher Orientierung und Argumentationshilfen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung.
Auswertungen zur Entwicklung der Inanspruchnahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 - 35 SGB VIII und anderer individueller Hilfen nach §§ 41, 35a, 19 und 42 SGB VIII im Jahr 2010 in Baden-Württemberg
Im DJI-Bulletin 3/2010 Heft 91 findet sich ein Artikel zur Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien mit dem besonderen Blick auf die Frage der Dauerhaftigkeit der Unterbringung.
Das DJI-Thema 10/2009 beschäftigt sich mit den Gründen und der Entwicklung von Heimerziehung bzw. Hilfe zur Erziehung im Rahmen von Heimunterbringung, betreutem Wohnen und auch am Rande mit der Unterbringung in Pflegefamilien.
von:
Ergänzende Hilfen zur Erziehung bei Gewährung von Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII