Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln. Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.
Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln. Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.
Bei der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Pflegefamilie sind jugendamtliche Schritte zu gehen, die im Auftrag des Personensorgeberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind. Die Personensorgeberechtigten haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie im Rahmen ihrer Erziehung zum Wohle des Kindes Beratung, Unterstützung und weitergehende Hilfe benötigen. Wenn das Jugendamt eine geeignete Hilfe gewähren kann, ist die Erstellung eines Hilfeplans vorgeschrieben.
Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, muss es einen sogenannten Hilfeplan geben. Dies schreibt der Paragraf 36 SGB VIII (bzw. KJHG) vor. In diesem Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.
Wenn das Pflegekind volljährig wird, ist es kein ‚Pflegekind‘ im Sinne des Gesetzes mehr. Die meisten 18jährigen bedürfen jedoch weiterhin der staatlichen Unterstützung. Es gibt verschiedene Möglichkeit, die ein 18-jähriger in Anspruch nehmen kann. Das kann unübersichtlich werden, wie wir an einem Beispiel zeigen. Hier finden Sie wichtige Antworten dazu.
Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet. Aber welches Jugendamt muss leisten? Hier finden Sie die Antworten.
Ob das Pflegekind an einem Hilfeplangespräch teilnimmt hängt ausschließlich davon ab, ob es für dieses Kind einen Sinn macht und ob es das will. Es gibt also keine generellen Lösungen. Bei einem Hilfeplangespräch ist jedoch die Meinung des Kindes sehr bedeutsam.
Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen- es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.
Der Vormund hat an den Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Er ist der Personensorgeberechtigte und bekommt für sein Mündel die Hilfe zur Erziehung. Er muss eine Beziehung zu seinem Mündel eingehen und regelmäßig sein Mündel in der Pflegefamilie besuchen. Es muss darauf achten, dass es seinem Mündel gut geht.
Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden. Hier erfahren Sie, welche das sind.
Die Pflegeeltern sollten sich das Recht nehmen, in den Hilfeplangesprächen die Realität zu schildern, offen zu sein, nicht den Mut und die Hoffnung zu verlieren und sich nicht eingeschüchtert zu fühlen. Pflegeeltern sind ein Teil eines Teams um das Kind herum. Sie sind nicht allein verantwortlich für alles und sollten auch die Verantwortung der anderen Erwachsenen um das Kind herum einfordern und anerkennen.
Rechtlich gesehen ist der ehrenamtliche Einzelvormund vorrangig vor allen anderen Vormundschaftsmöglichkeiten. Pflegeeltern können durchaus ehrenamtliche Einzelvormünder ihrer Pflegekinder werden.
Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die immer und besonders in den Jahren vor der Volljährigkeit auf eine Erziehung zur Selbständigkeit hin ausgerichtet sein soll. Um eine Einschätzung zu ermöglichen, wurden Selbsteinschätzungbögen entwickelt, die überwiegend noch in Wohngruppen eingesetzt werden, aber auch schon ihren Weg in die Pflegekinderdienste gefunden haben.
Im Erziehungsalltag von Pflegefamilien taucht immer wieder die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen der Pflegeeltern bzw. der Notwendigkeit der Einbeziehung des Sorgeberechtigten auf. Hier deshalb einige grundlegende Informationen zu Entscheidungen, die die Pflegeeltern im Rahmen der Alltagssorge treffen können und Entscheidungen, die der Sorgeberechtigte als Grundentscheidung treffen muss.
Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Hier erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen dazu - und warum das oft sehr hilfreich ist.
Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dieses spricht die Personensorgeberechtigten des Kindes an: sie können wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe äußern.