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Hilfeplan

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Hilfeplan

Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln. Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.

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Hilfeplan

Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln. Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.
Begriffserklärung

Der Hilfeplan für ein Pflegekind

Bei der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Pflegefamilie sind jugendamtliche Schritte zu gehen, die im Auftrag des Personensorgeberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind. Die Personensorgeberechtigten haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie im Rahmen ihrer Erziehung zum Wohle des Kindes Beratung, Unterstützung und weitergehende Hilfe benötigen. Wenn das Jugendamt eine geeignete Hilfe gewähren kann, ist die Erstellung eines Hilfeplans vorgeschrieben.
Begriffserklärung

Beistand sein beim Hilfeplangespräch

Pflegeeltern haben das Recht, zu Hilfeplangesprächen eine Person ihres Vertrauens mitzubringen, einen sogenannten Beistand.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Das Hilfeplangespräch

Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, muss es einen sogenannten Hilfeplan geben. Dies schreibt der Paragraf 36 SGB VIII (bzw. KJHG) vor. In diesem Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.
Basiswissen

Das Pflegekind wird volljährig

Wenn das Pflegekind volljährig wird, ist es kein ‚Pflegekind‘ im Sinne des Gesetzes mehr. Die meisten 18jährigen bedürfen jedoch weiterhin der staatlichen Unterstützung. Es gibt verschiedene Möglichkeit, die ein 18-jähriger in Anspruch nehmen kann. Das kann unübersichtlich werden, wie wir an einem Beispiel zeigen. Hier finden Sie wichtige Antworten dazu.

Verschiedenes

Tiefergehende Information

Das "zuständige" Jugendamt

Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet. Aber welches Jugendamt muss leisten? Hier finden Sie die Antworten.
Tiefergehende Information

Beteiligung der Kinder und Jugendlichen

Ob das Pflegekind an einem Hilfeplangespräch teilnimmt hängt ausschließlich davon ab, ob es für dieses Kind einen Sinn macht und ob es das will. Es gibt also keine generellen Lösungen. Bei einem Hilfeplangespräch ist jedoch die Meinung des Kindes sehr bedeutsam.
Antrag / Musterschreiben

Beispiel einer Vereinbarung (Vollmacht) zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern

Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Tiefergehende Information

Herkunftseltern

Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen- es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.
Tiefergehende Information

Die Rolle des Vormundes

Der Vormund hat an den Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Er ist der Personensorgeberechtigte und bekommt für sein Mündel die Hilfe zur Erziehung. Er muss eine Beziehung zu seinem Mündel eingehen und regelmäßig sein Mündel in der Pflegefamilie besuchen. Es muss darauf achten, dass es seinem Mündel gut geht.
Antrag / Musterschreiben

Korrekturen und Ergänzungen zum Hilfeplanprotokoll

Der Hilfeplan und die dort dokumentierten Vereinbarungen sind die Basis für die Bedingungen des Pflegeverhältnisses.
Tiefergehende Information

Teilnehmer an Hilfeplangesprächen

Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden. Hier erfahren Sie, welche das sind.
Tiefergehende Information

Pflegekinderdienst und Pflegeeltern

Was können Pflegeeltern von ihrem Jugendamt erwarten und verlangen? Hier finden Sie eine Auflistung der 6 wichtigsten Punkte.
Tiefergehende Information

Inhaltliches zum Hilfeplan

Die Pflegeeltern sollten sich das Recht nehmen, in den Hilfeplangesprächen die Realität zu schildern, offen zu sein, nicht den Mut und die Hoffnung zu verlieren und sich nicht eingeschüchtert zu fühlen. Pflegeeltern sind ein Teil eines Teams um das Kind herum. Sie sind nicht allein verantwortlich für alles und sollten auch die Verantwortung der anderen Erwachsenen um das Kind herum einfordern und anerkennen.
Tiefergehende Information

Wenn die Pflegeeltern auch Vormund sind

Rechtlich gesehen ist der ehrenamtliche Einzelvormund vorrangig vor allen anderen Vormundschaftsmöglichkeiten. Pflegeeltern können durchaus ehrenamtliche Einzelvormünder ihrer Pflegekinder werden.
Tiefergehende Information

Wenn Pflegekinder älter werden

Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die immer und besonders in den Jahren vor der Volljährigkeit auf eine Erziehung zur Selbständigkeit hin ausgerichtet sein soll. Um eine Einschätzung zu ermöglichen, wurden Selbsteinschätzungbögen entwickelt, die überwiegend noch in Wohngruppen eingesetzt werden, aber auch schon ihren Weg in die Pflegekinderdienste gefunden haben.
Tiefergehende Information

Entscheidungsbefugnis der Vollzeitpflegeperson

Im Erziehungsalltag von Pflegefamilien taucht immer wieder die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen der Pflegeeltern bzw. der Notwendigkeit der Einbeziehung des Sorgeberechtigten auf. Hier deshalb einige grundlegende Informationen zu Entscheidungen, die die Pflegeeltern im Rahmen der Alltagssorge treffen können und Entscheidungen, die der Sorgeberechtigte als Grundentscheidung treffen muss.
Erfahrungsbericht

von:

Gemeinsam im Hilfeplangespräch

Eine Familie und ihr Beistand berichten über ihre Erfahrungen im Hilfeplangespräch. Von Anne Naber und Anette Karger
Tiefergehende Information

Beistand in einem Hilfeplangespräch

Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Hier erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen dazu - und warum das oft sehr hilfreich ist.
Tiefergehende Information

Wunsch und Wahlrecht

Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dieses spricht die Personensorgeberechtigten des Kindes an: sie können wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe äußern.

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