Inklusion ist ein pädagogisches Konzept von optimierter und erweiterter Integration, das beinhaltet, ein angemessenes Entwicklungs- und Lernumfeld für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, einschließlich für Kinder und Jugendliche mit FASD.
Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
Dieser Artikel befasst sich mit Anforderungen an Pflegeverhältnisse in denen Kinder mit einer Behinderung leben. Dafür werden Untersuchungsergebnisse vorgestellt und Konsequenzen für begleitende Soziale Dienste vorgeschlagen. Abschließend werden Chancen und Grenzen von Inklusion in der Pflegekinderhilfe diskutiert.
Für Pflegekinder mit Behinderungen werden bei ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie unterschiedliche Gesetze zuständig, je nachdem welche Art der Behinderung die Kinder haben. Für die Unterbringung von körperlich oder geistig behinderten Kindern ist das SGB IX (Eingliederungshilfe) zuständig, für Kinder mit seelischer Behinderung das SGB VIII zuständig. Darüber hinaus wurde im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Grundgedanke der Inklusion verankert, durch den alle Kinder - unabhängig ob behindert oder nicht - der Jugendhilfe zugeordnet werden sollen. Diese Veränderungen sollen schrittweise bis 2028 erfolgen. Die einzelnen Bundesländer haben zur bisherigen Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen unterschiedliche Regelungen getroffen. Diese müssen bis 2028 der Zuständigkeit in der Jugendhilfe angeglichen werden. Viele Beteiligten sehen in diesem Prozess eine Problematik und wollen darauf aufmerksam machen, sodass die grundsätzlich zugesagte Inklusion nicht auf halben Wege stehen bleibt.
Ein Diskussionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII - u.a. auch in der Pflegekinderhilfe.
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Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII