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Inklusion

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Eine Schule für alle, einschließlich für Kinder mit FASD? Herausforderungen vor dem Hintergrund der Inklusion

Inklusion ist ein pädagogisches Konzept von optimierter und erweiterter Integration, das beinhaltet, ein angemessenes Entwicklungs- und Lernumfeld für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, einschließlich für Kinder und Jugendliche mit FASD.
Arbeitspapier

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Der Verfahrenslotse gemäß § 108 SGB VIII - Impulse für die Anforderungen und Umsetzungen der neuen Aufgabe

Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
Stellungnahme

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Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege zur 'Großen Lösung' vom Jan. 2015
Fachartikel

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Inklusion in der Pflegekinderhilfe? Pflegeverhältnisse für Kinder mit Behinderung

Dieser Artikel befasst sich mit Anforderungen an Pflegeverhältnisse in denen Kinder mit einer Behinderung leben. Dafür werden Untersuchungsergebnisse vorgestellt und Konsequenzen für begleitende Soziale Dienste vorgeschlagen. Abschließend werden Chancen und Grenzen von Inklusion in der Pflegekinderhilfe diskutiert.
Stellungnahme

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„Inklusion als Impuls: Hinweise und Anmerkungen aus der Sicht der Kinder- und Jugendhilfe

Stellungnahme des DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - vom Mai 2015 zur Inklusionsumsetzung
Fachartikel

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Unterschiedliche Zuständigkeiten für die Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen

Für Pflegekinder mit Behinderungen werden bei ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie unterschiedliche Gesetze zuständig, je nachdem welche Art der Behinderung die Kinder haben. Für die Unterbringung von körperlich oder geistig behinderten Kindern ist das SGB IX (Eingliederungshilfe) zuständig, für Kinder mit seelischer Behinderung das SGB VIII zuständig. Darüber hinaus wurde im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Grundgedanke der Inklusion verankert, durch den alle Kinder - unabhängig ob behindert oder nicht - der Jugendhilfe zugeordnet werden sollen. Diese Veränderungen sollen schrittweise bis 2028 erfolgen. Die einzelnen Bundesländer haben zur bisherigen Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen unterschiedliche Regelungen getroffen. Diese müssen bis 2028 der Zuständigkeit in der Jugendhilfe angeglichen werden. Viele Beteiligten sehen in diesem Prozess eine Problematik und wollen darauf aufmerksam machen, sodass die grundsätzlich zugesagte Inklusion nicht auf halben Wege stehen bleibt.
Stellungnahme

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Grundbedingungen für eine Inklusive Lösung

Ein Diskussionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII - u.a. auch in der Pflegekinderhilfe.

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