Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).
Bei der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Pflegefamilie sind jugendamtliche Schritte zu gehen, die im Auftrag des Personensorgeberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind. Die Personensorgeberechtigten haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie im Rahmen ihrer Erziehung zum Wohle des Kindes Beratung, Unterstützung und weitergehende Hilfe benötigen. Wenn das Jugendamt eine geeignete Hilfe gewähren kann, ist die Erstellung eines Hilfeplans vorgeschrieben.
Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt.
Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.
Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt.
Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen. Diese Person steht ihm bei den Verhandlungen bei als sogenannter Beistand, oder sie führt die Verhandlungen für ihn als Bevollmächtigter.
Jugendämter beschreiten verschiedene Wege der Werbung und Information, um Menschen für das Pflegeeltern-Sein zu interessieren. Hier finden Sie eine Übersicht.
Luzie wurde als sechstes Kind ihrer Mutter in der 31. Schwangerschaftswoche geboren und kam mit 20 Monaten zu uns. Die anderen Halbgeschwister leben seit ihrer Geburt ebenfalls in Pflegefamilien. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben heute getrennt voneinander. Die Mutter ist seit langem alkoholabhängig. Auch in bzw. kurz vor der Schwangerschaft wurde sie mit einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt. Lesen Sie weiter...
Wir sind eine "Erziehungsstelle" - das heißt, unsere zwei 13 jährigen ADHS-Jungs, mein Mann und ich. Unsere leiblichen Kinder sind erwachsen und aus dem Haus. Wir wohnen auf einem kleinen Dorf am Wald. Alle kennen uns, unsere lebhaften, lauten und oft unangepassten Kinder. Sie kennen aber auch ihre nette, hilfsbereite und fleißige Seite. Ich glaube tauschen möchte trotzdem keiner mit uns. Wir haben beide Jungs als Kleinkinder aufgenommen - es sind unsere Jungs ohne Wenn und Aber!
Unter dem Titel "In fremden Händen" berichtet die Süddeutsche über Unterbringungen von Kindern in Heimen und Pflegefamilien, in denen Jugendämter unverständliche Entscheidungen getroffen haben.
Bei mehreren Familien wurden kurzfristig, neben den regulären Hausbesuchen vom Pflegekinderdienst (PKD), Termine von ASD-Kollegen bzw. als ASD-Vertretung von nicht zuständigen PKD-Kollegen gemacht, um vor Ort zu kontrollieren. Die Erklärungen für diese Besuche entsprachen nicht dem Beratungs-/Betreuungsbedürfnis der Familie, sondern dienten offenkundig der Erfüllung formaler Vorgaben.
Kritischer Artikel im Magazin der Süddeutschen Zeitung zu Fremdunterbringungen