Jugendämter beschreiten verschiedene Wege der Werbung und Information, um Menschen für das Pflegeeltern-Sein zu interessieren. Hier finden Sie eine Übersicht.
Luzie wurde als sechstes Kind ihrer Mutter in der 31. Schwangerschaftswoche geboren und kam mit 20 Monaten zu uns. Die anderen Halbgeschwister leben seit ihrer Geburt ebenfalls in Pflegefamilien. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben heute getrennt voneinander. Die Mutter ist seit langem alkoholabhängig. Auch in bzw. kurz vor der Schwangerschaft wurde sie mit einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt. Lesen Sie weiter...
Wir sind eine "Erziehungsstelle" - das heißt, unsere zwei 13 jährigen ADHS-Jungs, mein Mann und ich. Unsere leiblichen Kinder sind erwachsen und aus dem Haus. Wir wohnen auf einem kleinen Dorf am Wald. Alle kennen uns, unsere lebhaften, lauten und oft unangepassten Kinder. Sie kennen aber auch ihre nette, hilfsbereite und fleißige Seite. Ich glaube tauschen möchte trotzdem keiner mit uns. Wir haben beide Jungs als Kleinkinder aufgenommen - es sind unsere Jungs ohne Wenn und Aber!
Unter dem Titel "In fremden Händen" berichtet die Süddeutsche über Unterbringungen von Kindern in Heimen und Pflegefamilien, in denen Jugendämter unverständliche Entscheidungen getroffen haben.
Bei mehreren Familien wurden kurzfristig, neben den regulären Hausbesuchen vom Pflegekinderdienst (PKD), Termine von ASD-Kollegen bzw. als ASD-Vertretung von nicht zuständigen PKD-Kollegen gemacht, um vor Ort zu kontrollieren. Die Erklärungen für diese Besuche entsprachen nicht dem Beratungs-/Betreuungsbedürfnis der Familie, sondern dienten offenkundig der Erfüllung formaler Vorgaben.
Um dem Kindeswohl wirklich gerecht werden zu können und aufgrund sehr diskussionswürdiger Beschlüsse in Kindschaftsangelegenheiten plädiert der Artikel dafür, Familienrichter zu Fortbildungen zu verpflichten.
Bemerkenswerte Zahlen aus der Innenrevision im Jugendamt Hamburg-Bergedorf: 130 Akten Pflegekinderdienst + 130 Akten ASD – fünf MitarbeiterInnen lesen in 20 Tagen geschätzte 13 000 Seiten und geben Anregungen!
Da ist es wieder, was wir am meisten fürchten – ein totes Kind in Hamburg. Und da ist auch wieder mein schlechtes Gefühl. Ich schließe die Bürotür auf und setze mich an meinen Schreibtisch. Vor mir liegen neue Konzepte zum Fallmanagement, Eingangsmanagement, Netzwerkmanagement und zur sozialpädagogischen Diagnostik. Und der neue 20-seitige Kinderschutzbogen zum Ausfüllen im Gefährdungsfall.
Dies ist das Motto der diesjährigen großen Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen in der Zeit vom 10.09. – 11.09.2015 in Oldenburg
Im 146 Seiten starken Jugendamtsmonitor werden die Leistungen und Aufgaben der 559 Jugendämter, der europaweit größten instititutionalisierten Kinderschutzorganisationen, vorgestellt. Anhand aktueller Forschungsergebnisse werden Entwicklungstrends für die Jugendämter in Deutschland in verständlicher Form beschrieben. Mit den neuesten Zahlen und anschaulichen Illustrationen werden die Inhalte veranschaulicht. Der Monitor ist ein "Logbuch der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland" er spiegelt das gesamte Spektrum der Arbeit der Jugendämter wider: von A - wie Adoption bis Z - wie Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) führt mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände eine Online-Erhebung bei allen Jugendämtern zur Pflegekinderhilfe in Deutschland durch.
In einer Video-Reihe stellen Beschäftigte der Jugendämter ihre Arbeit vor - sei es im Jugendtreff, im Allgemeinen Sozialen Dienst oder in der Jugendgerichtshilfe. Die Arbeit im Jugendamt ist vielseitig. Dort passieren jeden Tag Geschichten mitten aus dem Leben. Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich von der Kamera über die Schulter schauen lassen und Einblicke in ihre Arbeit gegeben. Dabei wird ihr Einsatz für die Kinder und Jugendlichen auf ganz vielen Ebenen deutlich. Eine Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Der Sorgeberechtigte für das Pflegekind kann bei Bedarf beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche stellen.
Das Gesetz zielt auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Jugendamts, die Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfestatistik, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch eine Neuregelung der Kostenheranziehung, eine stärkere Realisierung des Nachrangs der Jugendhilfe sowie die Weiterentwicklung der Regelungen zum Sozialdatenschutz und ihre Anpassung an europäisches Recht ab.
Professor Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen erklärt in einem Interview mit der Rhein-Necker-Zeitung Online, dass die Zahl der Kindestötung in Familien stark abgenommen hat.
Das Landesjugendamt Rheinland hat eine "Arbeitshilfe zum Bewerberverfahren im Pflegekinderwesen" herausgegeben, um einheitlichere Handlungsstrategien für die praktische Arbeit zu erreichen. Sie macht deutlich, wie wichtig zufriedene Pflegefamilien für die Werbung neuer Pflegeeltern sind.
Kritischer Artikel im Magazin der Süddeutschen Zeitung zu Fremdunterbringungen