"Junge*Junge" das Magazin der LAG- Jungenarbeit NRW berichtet in seinem aktuellen Heft mit dem Titel "Brennt dir der Helm? - Mentale Gesundheit von Jungen" über die mentale Gesundheit von Jungen. Es beschreibt u.a. das Verhalten von Jungen, die traumatische Erfahrungen z.B. Gewalt erlebt haben und erläutert, dass mentale Gesundheit keine Kopfsache ist sondern ein komplexes Zusammenspiel verschiedenster Faktoren.
Die Frage nach dem beruflichen Weg ist für viele junge Menschen aus Pflege- und Adoptivfamilien und Erziehungsstellen ein wichtiges Thema. Welches Angebot der beruflichen Bildung passt am besten zur Lebenssituation des jungen Menschen mit Behinderung? Die Lebenshilfe hat eine umfassende Information zur Ausbildung veröffentlicht.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat in Berlin das neue ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ gestartet.
Das Online-Programm EMPOWER YOUTH wurde entwickelt für junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen bzw. aufgewachsen sind. Die Studie ist auf die Mithilfe der jungen Menschen angewiesen. Nur noch bis Ende Oktober ist eine Anmeldung zum Online-Programm möglich. EMPOWER YOU bittet darum, die jungen Menschen auf diese Möglichkeit noch hinzuweisen und zur Anmeldung zu ermuntern.
"Junge*Junge" das Magazin der LAG- Jungenarbeit NRW berichtet in seinem aktuellen Heft mit dem Titel "Brennt dir der Helm? - Mentale Gesundheit von Jungen" über die mentale Gesundheit von Jungen. Es beschreibt u.a. das Verhalten von Jungen, die traumatische Erfahrungen z.B. Gewalt erlebt haben und erläutert, dass mentale Gesundheit keine Kopfsache ist sondern ein komplexes Zusammenspiel verschiedenster Faktoren.
Die Bögen dienen dazu, dass der junge Mensch erkennt, welche Voraussetzungen zur Verselbständigung gehören und der Selbsteinschätzung, ob er diese schon leisten kann.
'Die Vorzüge institutionalisierter Beteiligung und gelebter Beteiligungskultur auf Landesebene für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe erschließen.' Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Mit dem vorliegenden Positionspapier will die AGJ den bundesweiten Ausbau und die Verstetigung landesweiter Interessenvertretungen von jungen Menschen aus stationären Angebotsformen befördern.
Der Auskunftsanspruch nach {BGB § 1634 III} umfasst nur die Informationen, die der nicht personensorgeberechtigte Elternteil über die perönlichen Verhältnisse des Kindes erhalten könnte, wenn er Umgang hätte. Der Personensorgeberechtigte kann nach § 1634 III BGB nicht verpflichtet werden, über die höchstpersönlichen Verhältnisse eines fast volljährigen Kindes (z.B. Arztbesuche, Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht, gesellschaftliches und politisches Engagement, freundschaftliche und verwandtschaftliche Kontakte) gegen den Willen des Kindes Auskunft zu erteilen.
Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, dass von einer Kostenheranziehung eines jungen Menschen in Ausbildung im Rahmen einer Ermessensentscheidung abgesehen werden kann und dass, wenn eine Kostenheranziehung unumgänglich ist, nur die Einkünfte des Vorjahres heranzuziehen sind.
von:
Jungen Menschen den Start in die Arbeitswelt erleichtern