Dieser Frage gehen zurzeit mehrere junge Erwachsene nach, die selbst stationäre Jugendhilfeerfahrung gemacht haben und in Pflegefamilien aufgewachsen sind. Ausgangspunkt für diese Fragestellung ist die aktuelle Forschung einer Arbeitsgruppe der Uni Hildesheim, welche 2011 deutschlandweit Menschen, die in stationären Hilfen zur Erziehung gelebt haben, für Interviews gesucht hat und zum Thema Übergängen aus der Jugendhilfe forschen.
Einige wesentliche Fachausschüsse haben dem Bundesrat die Empfehlungen 314/1/17zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) für seine Sitzung am 2. Juni 2017 zur Verfügung gestellt. Nach diesen Empfehlungen soll die Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII von einer "soll" auf eine "kann"Leistung umgestellt werden.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in einem Beschluss vom Mai 2014 die Zuständigkeit der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige auch für einen schwer behinderten jungen Menschen bestätigt.
Junge Leute zählen zu den Krisenverlierern: Der Anteil der Arbeitslosen unter den 15- bis 25-Jährigen ist seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise dreimal so stark gestiegen wie in allen anderen Altersgruppen, die Jugendarbeitslosigkeit liegt deutlich über der Arbeitslosenquote insgesamt
Tagungsbericht der internationalen und nationalen Expertenworkshops im Projekt „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe? – Gelungene Unterstützungsmodelle für Care Leaver“ (IGfH, Universität Hildesheim)
Positionspapier der IGfH und des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim zu den Möglichkeiten Junger Volljährige nach der Jugendhilfe
Vom Fachtag "von Care-Leavern lernen" - mit dem Untertitel " Übergänge junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen" gibt es einen Rückblick und die Veröffentlichung aller Papiere.
Die Zahlen zur Altersverteilung in den Hilfen zur Erziehung zeigen einen massiven Einbruch der Hilfen beim Übergang vom 17. zum 18. Lebensjahr, der sich dann weiter fortsetzt. Mit diesen Daten haben wir beim Parlamentarischen Abend der Fachverbände der Erziehungshilfen das Statement der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) eröffnet. Eine notwendige neue Diskussion in Deutschland!
Das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. hat eine Dokumentation des Fachtages vom 19. Juni 2017 in Berlin veröffentlicht - mit den Vorträgen, Ergebnissen der Workshops und Fotos.
Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
Nach Volljährigkeit eines Pflegekindes stellt sich häufig die Frage, ob der junge Mensch bereits in der Lage ist, sich in seinen rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu vertreten. Hilfestellung kann in Form einer Vollmacht erfolgen oder durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung.
Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Auf dem Hessischen Fachtag für Pflegekinderhilfe "Pflegekinder - Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen" vom 22.10.2019 in Fulda wurden auch "Indikatoren für einen gelingenden Übergang in die Selbständigkeit" benannt, die wir hier vorstellen wollen.
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Jugendhilfe und dann...? Care Leaver haben Rechte!