Im Rahmen seines DJI Online Thema 2012/03 - veröffentlicht das Institut das Fazit einer DJI-Studie, in der die Verselbstständigungsprozesse von jungen Menschen im Alter von 13 bis 32 Jahren untersucht wurden.
Diese 110-seitige Publikation widmet sich ganz gezielt dem Careleaving in der Pflegekinderhilfe und möchte dazu beitragen, die vorhandenen Erkenntnisse zum Careleaving von Pflegekindern der breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen und gute Ansätze aus der Praxis darzustellen, wie eine bedürfnisgerechte Vorbereitung, Begleitung und Nachbetreuung von Pflegekindern im Zuge des Verlassens der Hilfe aussehen kann.
Das Careleaver Kompetenznetzes hat zum Regierungsentwurf für das Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zu den Vorschlägen der Fachausschüsse des Bundesrates zur "Kann-Leistung" des § 41 SGB VIII eine Stellungnahme veröffentlicht.
Mit Volljährigkeit endet für die meisten Jugendlichen mit Behinderung die Hilfe zur Erziehung und es steht ein Wechsel in die Sozialhilfe an. Welche Möglichkeiten stehen jungen Volljährigen mit Behinderungen zur Verfügung?
Im November 2012 veröffentlichte die Diakonie Rheinland/Westfalen/ Lippe im Rahmen einer Broschüre eine Dokumentation zu 'Übergängen in die Zeit nach dem Heim - ein Langzeitprojekt mit ehemaligen Jugendlichen aus den Erziehungshilfen'.
Careleaver e.V. hat zwei Arbeitspapiere veröffentlicht. 1. Handlungsleitfaden zur Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII und 2. Kriterien zur Überprüfung der Verselbstständigung von jungen Volljährigen
Stellungnahme zur Kostenheranziehung nach § 92 ff. SGB VIII in Bezug auf den Gesetzentwurf zu § 94 Absatz 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. des Vereins Careleaver e.V. - ein Verein für junge Volljährige aus der Jugendhilfe.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat in seiner Jugendhilfe-aktuell-Ausgabe 2.2015 das Schwerpunktthema: Hilfen für junge Volljährige und Übergangsbegleitung - Dieser Zug endet hier. Thank you for travelling with deutsche Jugendhilfe.
Im Gegensatz zu Kindern, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, verfügen viele dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen kaum über stabile private Netzwerke und ausreichende materielle Ressourcen. Dennoch wird von ihnen in der gängigen Hilfepraxis erwartet mit Eintritt der Volljährigkeit selbständig zu leben.
Die IGFH hat eine Broschüre zur Umsetzung rechtlicher Änderungen im Rahmen des KJHG - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der Jugendhilfe erarbeitet. Sie hat ihren Schwerpunkt in der Gestaltung von Infrastrukturen zur Unterstützung junger Menschen im Übergang aus der Kinder- und Jugendhilfe in ein eigenständiges Erwachsenenleben.
Das Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen hat sich im September 2017 als Netzwerk aus über 50 Personen und Projekten, die Angebote für Care Leaver bereithalten oder diese planen, zusammengeschlossen. Ziel des Bundesnetzwerkes ist es, den Austausch zwischen Care Leaver Initiativen zu fördern, sich fachpolitisch für die Belange von Care Leavern einzusetzen und dadurch zur Verbesserung der Situation Leaving Care beizutragen. Das Bundesnetzwerk hat Ende 2019 ein Positionspapier zur SGB VIII-Reform erarbeitet.
Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) hat in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) die Studie „Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit“ durchgeführt. Mithilfe dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurde zum einen die langfristige Wirksamkeit stationärer Hilfen analysiert. Zum anderen konnten spezifische Wirkfaktoren herausgearbeitet werden, die die Entwicklung von Care Leavern nach der Beendigung ihrer stationären Jugendhilfe nachhaltig positiv unterstützen. Das Vorhaben wurde 2017 begonnen und mit Mitteln der Glücksspirale über zwei Jahre gefördert.
Die LWL - Dezernat Jugend und Schule hat ein Arbeitspapier für Personen veröffentlicht, die sich mit einer möglichen rechtlichen Betreuung von jungen Menschen beschäftigen müssen, denn für viele Jugendliche steht im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenalter die Frage an, ob sich nach einer Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung anschließen sollte. Dies ist von besonderer Bedeutung für junge Volljährige, die in Pflegefamilien leben und dort weiter leben wollen und für Pflegeeltern, die Vormund ihres Pflegekindes sind und sich überlegen, wie es nach der Volljährigkeit des Pflegekindes weitergehen soll.
Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. hat im Januar 2008 das Projekt "Zwischen Jugendhilfe und SGB II: Auszugsberatung für junge Volljährige" gestartet.
Parlamentarier*innen und Bundesministerium bringen erste Langzeitstudie in Deutschland zum Übergang junger Menschen aus Pflegefamilien und Wohngruppen auf den Weg. Die Studie „CLS | Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“ untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen von der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) oder dem Aufwachsen in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) ins Erwachsenenleben. Die Projektlaufzeit beginnt im Sommer 2021 und endet im Jahr 2030. Die Untersuchung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer ersten Förderphase zunächst bis Ende 2024 gefördert.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 16. Dieses Arbeitspapier beschäftigt sich mit den verbesserten Leistungsansprüchen für junge Volljährige in der Jugendhilfe nach der SGB VIII-Reform.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist nicht, daß sich der Anspruchsteller in Schul- oder Berufsausbildung befindet, sondern daß sie für die Persönlichkeitsentwicklung und zur Entwicklung eigenverantwortlicher Lebensführung notwendig ist. Dies kann sogar dann gegeben sein, wenn die Ausbildung bereits beendet ist. Die Gutachter weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es üblich ist, daß junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus im Elternhaus leben und von ihren Eltern gefördert und unterstützt werden. Im Hinblick auf die Vorgeschichte von Pflegekindern kann nicht angenommen werden, daß gerade diese nicht mehr auf die Unterstützung ihres Elternhauses angewiesen seien.
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Careleaver zwischen Entsetzen und Zustimmung