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Junge Volljährige / Care leaver

Fachwissen

Stellungnahme

von:

Forderungen an die Politik zur Verbesserung der Position Junger Volljähriger/Careleaver

Das Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen hat sich im September 2017 als Netzwerk aus über 50 Personen und Projekten, die Angebote für Care Leaver bereithalten oder diese planen, zusammengeschlossen. Ziel des Bundesnetzwerkes ist es, den Austausch zwischen Care Leaver Initiativen zu fördern, sich fachpolitisch für die Belange von Care Leavern einzusetzen und dadurch zur Verbesserung der Situation Leaving Care beizutragen. Das Bundesnetzwerk hat Ende 2019 ein Positionspapier zur SGB VIII-Reform erarbeitet.
Fachbuch
von
Rosemarie Raslan-Allgäuer

Faktoren für das Gelingen von Pflegeverhältnissen und des Übergangs ins Erwachsensein

Eine Studie aus der Perspektive von Care Leaver und Expert_innen mit Praxisempfehlungen für die Soziale Arbeit

Nachricht aus Hochschule und Forschung

Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) hat in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) die Studie „Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit“ durchgeführt. Mithilfe dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurde zum einen die langfristige Wirksamkeit stationärer Hilfen analysiert. Zum anderen konnten spezifische Wirkfaktoren herausgearbeitet werden, die die Entwicklung von Care Leavern nach der Beendigung ihrer stationären Jugendhilfe nachhaltig positiv unterstützen. Das Vorhaben wurde 2017 begonnen und mit Mitteln der Glücksspirale über zwei Jahre gefördert.
Arbeitspapier

Gesetzliche Betreuung für junge Volljährige

Die LWL - Dezernat Jugend und Schule hat ein Arbeitspapier für Personen veröffentlicht, die sich mit einer möglichen rechtlichen Betreuung von jungen Menschen beschäftigen müssen, denn für viele Jugendliche steht im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenalter die Frage an, ob sich nach einer Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung anschließen sollte. Dies ist von besonderer Bedeutung für junge Volljährige, die in Pflegefamilien leben und dort weiter leben wollen und für Pflegeeltern, die Vormund ihres Pflegekindes sind und sich überlegen, wie es nach der Volljährigkeit des Pflegekindes weitergehen soll.
Gutachten

Gutachten zur Rechtsqualität des § 22 Abs.2a SGB II für junge Volljährige

Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. hat im Januar 2008 das Projekt "Zwischen Jugendhilfe und SGB II: Auszugsberatung für junge Volljährige" gestartet.
Fachbuch
von
Rosemarie Raslan-Allgäuer

Faktoren für das Gelingen von Pflegeverhältnissen und des Übergangs ins Erwachsensein

Eine Studie aus der Perspektive von Care Leaver und Expert_innen mit Praxisempfehlungen für die Soziale Arbeit

Nachricht aus Hochschule und Forschung

CLS Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine bundesweite Langzeitstudie

Parlamentarier*innen und Bundesministerium bringen erste Langzeitstudie in Deutschland zum Übergang junger Menschen aus Pflegefamilien und Wohngruppen auf den Weg. Die Studie „CLS | Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“ untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen von der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) oder dem Aufwachsen in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) ins Erwachsenenleben. Die Projektlaufzeit beginnt im Sommer 2021 und endet im Jahr 2030. Die Untersuchung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer ersten Förderphase zunächst bis Ende 2024 gefördert.
Arbeitspapier

von:

Junge Volljährige - Übergangsplanung und Nachbetreuung gut gestalten.

AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 16. Dieses Arbeitspapier beschäftigt sich mit den verbesserten Leistungsansprüchen für junge Volljährige in der Jugendhilfe nach der SGB VIII-Reform.
Gutachten

von:

Rechtsanspruch volljähriger „Pflegekinder“ nach § 41 SGB VIII

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist nicht, daß sich der Anspruchsteller in Schul- oder Berufsausbildung befindet, sondern daß sie für die Persönlichkeitsentwicklung und zur Entwicklung eigenverantwortlicher Lebensführung notwendig ist. Dies kann sogar dann gegeben sein, wenn die Ausbildung bereits beendet ist. Die Gutachter weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es üblich ist, daß junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus im Elternhaus leben und von ihren Eltern gefördert und unterstützt werden. Im Hinblick auf die Vorgeschichte von Pflegekindern kann nicht angenommen werden, daß gerade diese nicht mehr auf die Unterstützung ihres Elternhauses angewiesen seien.
Gutachten

Finanzierungsmöglichkeiten von Leistungen nach SGB VIII und SGB II (SGB III) für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr

Rechtsgutachten durch Prof. Dr. Johannes Münder als Arbeitshilfe zur konkreten Kooperation bei Maßnahmenplanung und -umsetzung
Fachartikel

von:

Flügge sein, auch ohne fliegen zu können?

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass Jugendämter bei Erreichen der Volljährigkeit des Pflegekindes auf die Beendigung der Hilfe zur Erziehung drängen. Ein Fachartikel von Henrike Hopp mit praktischen Hinweisen für Betroffene.
Gutachten

von:

Fachartikel

von:

18 und was jetzt?

Silvia Tinner arbeitet seit 1988 im Kinderschutz-Zentrum Dortmund. Dort gibt es einen eigenen Arbeitsbereich für Pflegeelternberatung. Die Unterstützung "junger Volljähriger" ist ein Teil dieser Beratungstätigkeit.
Gutachten

von:

Hilfe für junge Volljährige durch weiteres Zusammenleben mit der Pflegefamilie.

Gutachten des Deutschen Vereins im April 2017 "Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen"
Fachartikel

Verselbständigungsbögen - Selbsteinschätzung des Jugendlichen

Bögen zur Überprüfung der Selbstständigkeit

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
19.03.2012

Voraussetzung der Hilfe für junge Volljährige in Abgrenzung zur Eingliederungshilfe

41 Abs. 1 SGB VIII nennt geregelte Leistungsvoraussetzung der Hilfe für junge Volljährige. Diese erfordert, dass der junge Mensch zu einer gewissen weiteren Persönlichkeitsentwicklung und Verselbständigung gewillt und in der Lage sein muss.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.01.2012

Keine Prozesskostenhilfe für jungen Volljährigen, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Der Antragsteller hat auch mit der Beschwerde keine Bereitschaft bekundet, sich mit ambulanter Betreuung durch das Jugendamt verselbständigen zu lassen oder sich zumindest auf den Versuch einer solchen Verselbständigung einzulassen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
02.12.2012

Kein Nachrang für junge Volljährige mit Behinderung in einer Pflegefamilie gegenüber der Eingliederungshilfe SGB XII

Bei dem Zusammentreffen einer geistigen und seelischen Behinderung ist für die Gewährung von Jugendhilfe gem. § 41 SGB VIII trotz des Nachrangs der Jugendhilfe gem. § 10 SGB VIII weiter die Jugendhilfe zuständig, wenn nur so die Kontinuität der Hilfeform gesichert werden kann.
Rechtliche Regelung / Gesetz
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
26.09.2013

Hilfe für junge Volljährige in einer Vollzeitpflege über das 21.Lebensjahr hinaus

Gewährung von Prozesskostenhilfe, weil das Ergebnis der Klage auf Weiterführung der Hilfe für junge Volljährige in einer Vollzeitpflege über das 21.Lebensjahr hinaus 'zumindest offen' ist.

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