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Junge Volljährige / Care leaver

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.01.2012

Keine Prozesskostenhilfe für jungen Volljährigen, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Der Antragsteller hat auch mit der Beschwerde keine Bereitschaft bekundet, sich mit ambulanter Betreuung durch das Jugendamt verselbständigen zu lassen oder sich zumindest auf den Versuch einer solchen Verselbständigung einzulassen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
02.12.2012

Kein Nachrang für junge Volljährige mit Behinderung in einer Pflegefamilie gegenüber der Eingliederungshilfe SGB XII

Bei dem Zusammentreffen einer geistigen und seelischen Behinderung ist für die Gewährung von Jugendhilfe gem. § 41 SGB VIII trotz des Nachrangs der Jugendhilfe gem. § 10 SGB VIII weiter die Jugendhilfe zuständig, wenn nur so die Kontinuität der Hilfeform gesichert werden kann.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
26.09.2013

Hilfe für junge Volljährige in einer Vollzeitpflege über das 21.Lebensjahr hinaus

Gewährung von Prozesskostenhilfe, weil das Ergebnis der Klage auf Weiterführung der Hilfe für junge Volljährige in einer Vollzeitpflege über das 21.Lebensjahr hinaus 'zumindest offen' ist.
Rechtliche Regelung / Gesetz

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