Neben den Regelungen im § 9 SGB VIII hat nun auch der Bremer Senat in Rahmen einer Beschlussfassung den rechtlichen Rahmen für die Schaffung einer Ombudsstelle geschaffen, die in 2023 ihre Arbeit aufnehmen kann.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat die Broschüre 'Stress mit der Jugendhilfe' aktualisiert. Sie zeigt in einfacher Sprache, welche Arbeit die Ombudsstellen leisten, wann sich junge Menschen, Eltern, Pflegeeltern und Vormünder an sie wenden können und wie die Ombudstellen dann helfen können.
Eine erste Statistik zur Arbeit der Ombudsstellen für Kinder- und Jugendhilfe. Es wurde untersucht, wer die Ombudsstellen aufsucht und mit welchen Fragen die Ratsuchenden zur Ombudsstelle kommen.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 14 mit dem Titel "Junge Menschen und ihre Familien in Konflikten durch den Ausgleich struktureller Machtasymmetrien unterstützen: Ombundsstellen gemäß § 9a SGB VIII"
"Die Professionalisierung der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe mit § 9a SGB VIII - Rechtliche Begutachtung und Empfehlungen zu den Umsetzungsmöglichkeiten auf Landesebene". Rechtsanwältin Gila Schindler hat für das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe BNO ein Rechtsgutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten der Ombudschaft durch den § 9 SGB VIII erstellt.
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Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe