Das Bundesamt für Justiz hat die Frage der Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses für Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege gem.§ 33 SGB VIII nochmals aufgegriffen und nun folgende Entscheidung mitgeteilt.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein erweitertes Führungszeugnis für die Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, eingeführt werden soll.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Das Bundesamtg für Justiz hat ein Merkblatt zu den Voraussetzungen der Gebührenbefreiung für die Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses herausgegeben.
Diese Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII enthalten Ausführungen zur Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen, zur praktischen Umsetzung der Regelung, zu der Frage der Kostentragung für die erweiterten Führungszeugnisse, zum Datenschutz und dergleichen.
von:
Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe