Das Landesjugendamt Rheinland und AJS Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW haben ein Papier veröffentlicht, in dem sie Grundlagen für Schutzkonzepte formuliert haben.
Zur Zeit müssen sich die Jugendämter intensiv mit einem Schutzkonzept zu ihrer Arbeit in der Pflegekinderhilfe beschäftigen. Neben generellen Schutz-Standards müssen dazu auch Wege gefunden und beschrieben werden, wie ein Schutzkonzept für jedes einzelne Pflegekind mit dem jungen Menschen, den Pflegepersonen und anderen Beteiligten zu erstellen und durchzuführen ist.
Die Fortbildung findet am 6. und 7. Februar 2023 statt. Sie vermittelt ein grundlegendes Verständnis von Schutzkonzepten als Organisationsentwicklungsprozesse, greift aktuelle Diskurse auf und gibt einen Überblick über die rechtlichen Änderungen.