Neuere Untersuchungen von 2016 zeigen: Von über 300 Kindern mit Gefährdungserfahrungen wie sexuellen Kindesmissbrauch wiesen 2/3 eine klinisch relevante Belastung nach ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems; weltweit anerkanntes Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen) auf, aber nur 36 % der Kinder hatten eine psychotherapeutische Versorgung erhalten. Missbrauchsbeauftragter Rörig fordert daher: „In Deutschland fehlen Therapieangebote für Betroffene sexuellen Missbrauchs. Gesundheitspolitik und die Selbstverwaltungs-organe im Gesundheitswesen müssen die Versorgungsangebote verbessern, damit sexuelle Gewalt früher erkannt und Minderjährige und Erwachsene, die Missbrauch in ihrer Kindheit und Jugend erlitten haben, zeitnahe und passgenaue Hilfen erhalten.“
Erfahrungsbericht einer Fachkraft, die ein misshandeltes Kind begleitete und erst, nachdem sie vom Fonds Sexueller Missbrauch gehört hatte, dem dann schon Jugendlichen endlich die Hilfe zukommen lassen konnte, die er so dringend benötigte.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus hat eine Pressemitteilung im Hinblick auf die erschreckenden Zahlen des Jahres 2021 herausgegeben. Anstieg um 108,8 % bei Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Weiterhin starke Zunahme bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen durch Minderjährige. Bei der Mitteilung sagte sie dazu: „Europa ist zum Drehkreuz bei der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen geworden. Wir brauchen eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und deutlich mehr Investitionen in die personelle und technologische Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Jeder Ermittlungserfolg ist wichtig, denn er bietet die Chance, akuten Kindesmissbrauch zu stoppen und weitere Taten zu verhindern".
Anlässlich des Urteils im „Missbrauchsfall Staufen“ gegen die Mutter des betroffenen Kindes Berrin T. und ihres Lebensgefährten Christian L. fordert der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, eine umfassende Aufarbeitung der gerichtlichen und behördlichen Versäumnisse.
In vielen Gruppentreffen sprachen die Pflegeeltern über das Verhalten ihres Pflegekindes und holten sich Kraft und Erfahrung bei den anderen Gruppenteilnehmern. Nachdem das Mädchen drei Jahren bei ihnen war, erfuhren sie, dass ihr Pflegekind durch den leiblichen Vater missbraucht worden war und dies in den regelmäßigen Besuchskontakten auch immer wieder geschah.
Die Kriminalprävention des Bundes und der Länder veröffentlicht neue Daten, aus denen hervorgeht, dass die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte bzw. Missbrauchsdarstellungen über soziale Netzwerke oder Messenger ein massiv wachsendes Problem ist. Die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ist auch strafbar. 2022 waren 42 % der Verbreiter unter 18 Jahre alt.
NRW-Familienminister Stamp will sich für eine Gesetzesänderung stark machen, wonach künftig ein Jugendamt nur dann ein Kind in einer Pflegefamilie im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamtes unterbringen darf, wenn das andere Jugendamt zustimmt.
Das Deutsche Jugendinstittut ( DJI) beschäftigt sich in seinem neuesten Online Thema (2011/07) mit "Schulen, Internate, Heime – konfrontiert mit sexueller Gewalt und sexuellen Übergriffen"
Eine aktuelle Broschüre der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. Die Broschüre „Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen – Basiswissen für eine stärkende Erziehung“ will Tabus abbauen und Eltern, Erziehende und weitere Vertrauenspersonen ermutigen, aktiv vorzubeugen.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Strafverschärfungen und knapp ein Jahr vor der Bundestagswahl mit einem Positionspapier 2020: „Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Wie Bund Länder und die politischen Parteien Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen können“ an alle politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern gewandt.
Auslöser war der Abschlussbericht der unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs: Die drei Fachverbände der Traumatheraupeuten apellieren an die Politik, dessen Empfehlungen umzusetzen.
Ab dem 28.Mai können sich Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs unter der kostenfreien Rufnummer 0800-22 55 530 bei der telefonischen Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., melden oder per Email Kontakt aufnehmen.
Der Spiegel veröffentlichte am 14. Juni ein Interview mit Prof. Ludwig Salgo zum Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs. Prof. Salgo ist nicht der Überzeugung, dass verschärftes Strafrecht die Kinder besser schützen würde, er sieht einen Mangel an politischen Entscheidungen und z.B. auch daran, dass Jugendämter zu wenig Beschwerden nach Urteilen der Familiengerichte einlegen.
Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kamen Ende Mai erneut über 40 staatliche und nicht-staatliche Spitzenakteure zum Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zusammen. Anderthalb Jahre nach seiner konstituierenden Sitzung legt das Forum nun eine „Gemeinsame Verständigung“ vor. Darin sind konkrete Maßnahmen in fünf Themenkomplexen enthalten. Ziel ist es Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen.
Informationen zu den Leitlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich - Beratung für Sorgeberechtigte betroffener Pflegekindern.
Wie sollen sich Kinder verhalten, wenn sie auf der Straße von Fremden angesprochen werden? Eine Frage, die sich viele Eltern stellen. Die Polizei hat Verhaltensregeln zusammengestellt, die Eltern ihren Kindern mitgeben können.
Der Berliner Senat hat die Universität Hildesheim beauftragt, ein weiterführendes Aufarbeitungskonzept zum sogenannten Kentler-Experiment zu erstellen und daraus auch Empfehlungen für die gegenwärtige Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe abzuleiten.