Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen, die Leaving Care und die Begleitung von jungen Menschen bis 27 Jahre verwirklichen und weiter absichern könnten.
Der aktuelle Gesetzentwurf und Stellungnahmen dazu
Am 5. Oktober 2020 erschien ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des SBG VIII. Zahlreiche Institutionen haben dazu Stellungnahmen publiziert. Hier finden Sie eine Übersicht.
Der aktuelle Gesetzentwurf und Stellungnahmen dazu
Am 5. Oktober 2020 erschien ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des SBG VIII. Zahlreiche Institutionen haben dazu Stellungnahmen publiziert. Hier finden Sie eine Übersicht.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat die Internetseite " DIJuF Interaktiv - Information und Austausch zur SGB VIII-Reform" als Diskussionsforum zur SGB VIII-Reform|Information und Austausch zu den Neuerungen im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe angelegt.
Beteiligungsprozess für ein modernes Kinder- und Jugendhilferecht „Mitreden-Mitgestalten“: „Mitreden - Mitgestalten“ – unter diesem Motto stand der ein ganzes Jahr dauernde Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Heute hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin bei einer Fachkonferenz mit 230 Expertinnen und Experten den Abschlussbericht entgegengenommen und gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks erste Ergebnisse ausgewertet. Es ist der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das die Ministerin im Frühjahr 2020 vorlegen wird.
Das DIJuF hat die Synopse zur Reform des SGB VIII mit den geplanten Änderungen auf Grundlage der 2./3. Lesung des Bundestags am 22.4.2021 aktualisiert.
Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten künftig durch Antragsverfahren und im Kontakt mit Behörden begleiten. Das Bundesfamilienministerium hat ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, um Kommunen dabei zu unterstützen, Verfahrenslosen als verlässliche Ansprechpersonen in den Jugendämtern einzuführen. Sie haben die Aufgabe, bis 2024 entsprechende Fachkräfte aus- und fortzubilden. Bis 12. August können Interessenbekundungen beim BMFSFJ eingereicht werden.
Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen, die Leaving Care und die Begleitung von jungen Menschen bis 27 Jahre verwirklichen und weiter absichern könnten.
1. Ablehnung der geplanten Änderungen durch die CDU/CSU: * Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes braucht breite fachliche Debatte * Geplante Regelungen sind unangemessen und nicht praxistauglich
2. Erklärung von PFAD-Bundesverband
Der Vorstand der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) hat bedeutsame fachliche Anliegen und Kriterien zur Einschätzung des kommenden Gesetzentwurfes zum SGB VIII formuliert. Die IGfH stellt dabei einige generelle Anforderungen auf und konzentriert sich dann zum einen auf den Themenkomplex „Unterbringung junger Menschen außerhalb ihrer Familie, Kinderrechte und Kinderschutz“ und verweist auf drei weitere Themenfelder, die in den Kontext einer Reform des SGB VIII gehören, die aber in den Diskussionen bisher oft randständig blieben.
Bundesrat stimmt dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu
Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Sie soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben.
Das Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat aus dem von CDU/CSU und SPD vereinbarten Endvorschlag zur SGB VIII-Reform eine Synopse erarbeitet. Eine Ergänzung der Pflegekinderhilfe ist im aktuellen Gesetzvorschlag, der zur Abstimmung dem Bundestag und Bundesrat vorliegt, nicht mehr enthalten. Die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien nach § 54 SGB XII soll nun ohne gesetzliche Zeitbegrenzung möglich sein.
Der Reform-Gesetzesentwurf des SGB VIII befindet sich nun auf dem Weg der Ressortabstimmung. Das Kanzleramt und verschiedene Ministerien können nun ihre Überlegungen einbringen, bevor der Entwurf an Verbände und die Länder weitergegeben wird. Ende des Jahres soll das Kabinett den Gesetzesentwurf absegnen, dann der Bundestag und später der Bundesrat. Vor zwei Jahren wurde ein solcher Weg schon einmal mit einem Gesetzesentwurf zum SGB VIII beschritten und letztendlich vom Bundesrat gestoppt. Es wird also noch eine Weile dauern, ehe wir eine wirkliche Gesetzesänderung begrüßen können. Der Spiegel hat in einem Artikel die Schwerpunkte der Reform veröffentlicht.
Die Selbsthilfe von Betroffenen erhält im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz mehr Bedeutung. Ihre Förderung und Unterstützung wird im Bereich der Pflegekinderhilfe zur Aufgabe der Jugendhilfe.
Im Zuge der Neubestimmung des SGB VIII wurde durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es unter anderem war, Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe zu definieren und Vorschläge zu unterbreiten. Parallel dazu hat das BMFSFJ ab Juni 2015 die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit der Organisation und Gestaltung des Dialogforums beauftragt. In Zusammenarbeit mit den Akteuren der Pflegekinderhilfe wurde in den letzten Jahren eine Bündelung konkreter fachlicher Handlungsbedarfe erarbeitet, die nun auch für den Gesetzesentwurf herangezogen werden konnten. Diese Stellungnahme des Dialogforums Pflegekinderhilfe beschäftigt sich ausschließlich mit den Gesetzesvorschlägen für den Bereich der Pflegekinderhilfe, sowohl im SGB VIII als auch in anderen Sozialgesetzbüchern aber auch mit Ergänzungen des BGB z.B. § 1696 neuer Absatz 3.
Presseerklärung von Familienministerin Dr. Katarina Barley und dem Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG). Stand vom 5. Oktober 2020. Folgende schon lange diskutierten Punkte wurden u.a. aufgegriffen: * Veränderung der Kostenbeteiligung junger Menschen auf 25 %, ab dem Moment der Kostengewährung. * Eltern erhalten einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie. * Die Zuständigkeit für Kinder auch mit Behinderungen wird unter das Dach des SGB VIII zusammengeführt.
Die beiden Autorinnen Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse haben für das DIJUF, einige Tage nach der Zustimmung des Bundesrates zum KJSG, einen Überblick über die Schwerpunkte der Änderungen erarbeitet.
PFAD Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme, dass das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen eine Verbesserung für die Pflegekinder nicht aufgenommen hat.
Das DIJuF hat den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) schon so dargestellt, dass er übersichtlicher geworden ist. Die Verbände haben bis zum 26.10.2020 die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt Nr. 29 von 2021 veröffentlicht. Dort heißt es in Artikel 10: " Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündigung in Kraft". Dies sind die Regelungen zum Verfahrenslotsen und zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist demnach ab heute, den 10. Juni 2021 mit den im Gesetz benannten Einschränkungen in Kraft getreten.
von:
Kommentierung des Dialogforums Pflegekinderhilfe zum Gesetzentwurf speziell für die Pflegekinderhilfe