Das Familiengericht muss in allen Verfahren eines Kindes, in dem seine Person betroffen ist, einen Verfahrensbeistand bestellen. Der Verfahrensbeistand übernimmt die Aufgaben eines "Anwalt" des Kindes. Die Verfahrensbeistände haben das Wohl des Kindes im Blick zu haben und das Interesse des Kindes zu erkennen und vor dem Familiengericht zu vertreten. Dies ist in allen Kindschaftsverfahren unabdingbar notwendig, in denen das Interesse des Kindes im starken Gegensatz zu dem Interesse seiner gesetzlichen Vertreter stehen könnte.
Vor einigen Jahren wurde ich Verfahrensbeiständin eines Jungen, der mit 1/2 Jahr in die Pflegefamilie gekommen war und nun fünf Jahre dort lebte. Nachdem anfänglich die Besuchskontakte gut klappten, wurden diese mit der Zeit unregelmäßiger und es kam zu einem Rückführungswunsch der Mutter. Diese Situation brachte das Kind in Loyalitätskonflikte, die er dadurch zu lösen versuchte, dass er seine Mutter nicht mehr sehen wollte. Die Mutter stellte einen Antrag auf Klärung der Besuchskontakte, die Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib.
Meine Begleitung von Mira bei der Regelung von Besuchskontakten und einer von der Mutter gewünschten Rückkehr des Kindes. Der Bericht ist sehr ausführlich und umfasst daher mehrere Teile.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspfleger und der Bundesverband Anwalt des Kindes hat zur pauschalen Vergütung des Verfahrensbeistandes (jetzt noch Verfahrtenspfleger für das Kind) ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Nähe zwischen Verfahrensbeistandschaft und Pflegschaft / Vormundschaft und warum es Sinn macht, beide in einer BAG Verfahrensbeistand und Vormundschaft zusammen zu fassen.
Die Rolle des Verfahrensbeistandes begründet sich aus der Subjektstellung des Kindes in allen Verfahren, die seine Person betreffen (Kindschaftsverfahren). Es soll durch seine Bestellung durch das Gericht deutlich werden, dass das Kind in Gerichtsverfahren nicht im Rahmen eines möglichen Interessenkonfliktes von seinen Eltern vertreten wird, sondern eine allein auf sein Interesse und sein Wohl hin ausgerichtete Vertretung seiner Person hat.
Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB) hat Ende April Standards für die Aufgabe der Verfahrensbeistandschaft erarbeitet und diese Standards jetzt veröffentlicht.
Gutachten zur neuen Vergütungsregelung für Verfahrensbeistände