Seit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Lesen Sie hier unsere umfangreichen Grundinfos zum Thema Adoption.
Was die rechtliche Seite der Adoption angeht, ist es möglich, sie in Deutschland nochmals überprüfen zu lassen, denn sie ist bisher ja nur nach dem Gesetz des Heimatstaates des Kindes erfolgt.
Herbert Riedle und Barbara Gillig-Riedle nennen in ihrem "Ratgeber Auslandsadoption" einen Betrag von oft mehr als 10.000 Euro für ein Auslandsadoptionsverfahrens.
Das Thema Adoption erfreut sich in den Medien einer immer grösseren Beliebtheit. Presseberichte stellen je nach aktuellem Geschehen die Adoption in ein positives oder negatives Licht. Fernsehdokumentationen über Paare oder Familien, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren, werden auf den verschiedensten Programmen immer wieder ausgestrahlt. Natürlich braucht es dafür Adoptionsbewerber/innen und -familien, die sich von einem Fernsehteam begleiten und filmen lassen.
Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt.
Bei der Bemühung um die Adoption eines ausländischen Kindes gibt es viele Unsicherheiten und Fragen. Den Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft ist die Aufgabe anvertraut, den Ablauf des Verfahrens im Interesse der zu vermittlenden Kinder und Adoptionsbewerber verlässlich zu gestalten.
Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Anfang der 80er Jahre führte das Jugendamt Frankfurt am Main das Projekt "Spätadoption" durch, bei dem 44 Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren eine neue Familie fanden. Damals war die Adoption älterer Kinder noch unüblich, denn der Grundgedanke, die Belange des Kindes und nicht mehr die der annehmenden Eltern in den Vordergrund der Adoptionsvermittlungspraxis zu stellen, war noch relativ neu.
Die Vermittlung von Geschwisterkindern wird sehr kontrovers diskutiert. Für einige ist die Vermittlung leiblicher Geschwister in eine Adoptiv- oder Pflegefamilie kaum möglich. Andere sehen ein Anrecht der Kinder auf gemeinsame Vermittlung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im November eine aktualisierte Fassung der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen und diese jetzt veröffentlicht.
Einmal jährlich treffen sich die Zentralen Adoptionsvermittlungsstellen zur Fortbildung und zum Austausch. Am zweiten Tag stand die veränderte Situation im Rahmen der Vermittlung von Kindern aus dem Ausland im Mittelpunkt des Interesses aller Teilnehmenden
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aktualisiert Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung