Der Ratgeber wendet sich an Verwandte eines Kindes, die dieses Kind als Pflegekind bei sich aufgenommen haben, oder die beabsichtigen, dies noch zu tun.
Die meisten Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, wachsen bei ihren Verwandten auf. Durch Änderungen im SGB VIII wurden auch die Verwandten in die Jugendhilfe als mögliche Pflegeeltern aufgenommen.
Der überregionale Arbeitskreis zur Verwandtenpflege hat im Rahmen eines 'Düsseldorfer Papiers' Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege erarbeitet.
Chancen der Verwandten- und Netzwerkpflege entdecken
Die Perspektive gGmbH - Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung hat im Rahmen eines vom LVR-Landesjugendamt und der Stadt Düsseldorf geförderten Modellprojektes mit der Verwandten- und Netzwerkpflege beschäftigt und sich hierbei besonders auf ein professionelles und auf die Bedürfnisse angepasstes Unterstützungssystem in der Pflegekinderhilfe konzentriert. Drei Modellstandorte aus dem Rheinland haben sich bereit erklärt, zusätzlich zu ihrer täglichen Arbeit mit den Kindern und Familien am Modellprojekt mitzuwirken, um dem Institut realistische Einblicke in ihre Praxis aus der Begleitung von Verwandten- und Netzwerkpflegeverhältnissen zu ermöglichen. Die vorliegende Handreichung trägt die Ergebnisse aus dem Modellprojekt zusammen und zeigt die aktuellen Herausforderungen dieser Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII auf.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil AZ BVerwG 5 C 36.15 v. 19.5.2016 - Der Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Unterhalt gegenüber seinem Ehegatten ist bei der Berechnung des Pflegegeldes zu berücksichtigen -
Das Oberlandgericht Schleswig hat sich zur Frage von möglicher Kürzung des Pflegegeldes bei der Aufnahme eines Pflegekindes durch seine Großmutter geäußert.
Beschreibung und Auszüge aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege vom Juni 2014. Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
"Verwandtenpflegefamilien brauchen Unterstützung und Anerkennung". Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Der überregionale Arbeitskreis zur Verwandtenpflege hat im Rahmen eines 'Düsseldorfer Papiers' Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege erarbeitet.
Hier finden Sie Auszüge und eine Zusammenfassung aus dem Konzept der Stadt Düsseldorf zur Verwandten- und Netzwerkpflege. Dieses Konzept ist Anfang des Jahres 2013 beschrieben und Mitte des Jahres durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt genehmigt worden.
Gerade, wenn Pflegepersonen mit dem Pflegekind verwandt sind, kommt es in der Praxis immer noch zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Pflegegeldes. Dies betrifft vornehmlich Fälle, in welchem die Pflegeeltern oder ein Pflegeelternteil mit dem Kind in gerader Linie verwandt sind, also meistens Anträge auf Pflegegeld einer Großmutter oder eines Großvaters. Aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen (etwa Pflege durch Onkel, Tante, Geschwister usw.) erlebt der Unterzeichner hier immer wieder Probleme.
Normaler als man denkt: Wenn Pflegekinder beim Onkel oder den Eltern ihrer Freunde leben