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Verwandtenpflege

Oft nehmen Verwandte ein Kind auf, wenn es nicht mehr bei seinen leiblichen Eltern leben kann - z.B. Großeltern, Tanten und Geschwister.

Für Ihren ersten Kontakt mit diesem Thema

Broschüre

Kleiner Ratgeber für Verwandtenpflegeeltern

Der Ratgeber wendet sich an Verwandte eines Kindes, die dieses Kind als Pflegekind bei sich aufgenommen haben, oder die beabsichtigen, dies noch zu tun.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Verschiedene Formen der Familienpflege

Übersicht über die Pflegeformen: Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, Wochenpflege, Dauerpflege, Sonderpflege, Verwandtenpflege.

Verschiedenes

Erfahrungsbericht

Der Ritt auf dem roten Elefanten

Als unser Neffe und unsere Nichte zu uns kamen.
Tiefergehende Information

Verwandten- und Netzwerkpflege - Pflegeeltern haben sich verändert

Die meisten Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, wachsen bei ihren Verwandten auf. Durch Änderungen im SGB VIII wurden auch die Verwandten in die Jugendhilfe als mögliche Pflegeeltern aufgenommen.
Tiefergehende Information

Verwandten- und Netzwerkpflege (Einstieg)

Verwandten- und Netzwerkpflege als Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIIII
Tiefergehende Information

Überprüfungsstandards von Verwandtenpflege nach § 33 SGB VIII

Der überregionale Arbeitskreis zur Verwandtenpflege hat im Rahmen eines 'Düsseldorfer Papiers' Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege erarbeitet.

Fachwissen

Empfehlung

Normaler als man denkt: Wenn Pflegekinder beim Onkel oder den Eltern ihrer Freunde leben

Die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben eine Empfehlung zur Verwandten- und Netzwerkpflege veröffentlicht.
Abschlussbericht

Neue Spuren auf vertrautem Terrain

Chancen der Verwandten- und Netzwerkpflege entdecken

Die Perspektive gGmbH - Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung hat im Rahmen eines vom LVR-Landesjugendamt und der Stadt Düsseldorf geförderten Modellprojektes mit der Verwandten- und Netzwerkpflege beschäftigt und sich hierbei besonders auf ein professionelles und auf die Bedürfnisse angepasstes Unterstützungssystem in der Pflegekinderhilfe konzentriert. Drei Modellstandorte aus dem Rheinland haben sich bereit erklärt, zusätzlich zu ihrer täglichen Arbeit mit den Kindern und Familien am Modellprojekt mitzuwirken, um dem Institut realistische Einblicke in ihre Praxis aus der Begleitung von Verwandten- und Netzwerkpflegeverhältnissen zu ermöglichen. Die vorliegende Handreichung trägt die Ergebnisse aus dem Modellprojekt zusammen und zeigt die aktuellen Herausforderungen dieser Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII auf.
Gutachten

von:

Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII bei selbst initiierter Verwandtenpflege

Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und privater Fürsorge e.V. vom 22. März 2017
Konzept

von:

'Verwandtenpflege' für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe

Vorstellung des Arbeitskonzeptes "Verwandtenpflege" des Jugendamtes der Stadt Münster und spezielle Methoden aus der systemischen Familientherapie.
Gerichtsbeschluss erklärt

Kürzung des Pflegegeldes bei Großelternpflege

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil AZ BVerwG 5 C 36.15 v. 19.5.2016 - Der Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Unterhalt gegenüber seinem Ehegatten ist bei der Berechnung des Pflegegeldes zu berücksichtigen -
Gerichtsbeschluss erklärt

Kürzung des Pflegegeldes bei Verwandtenpflege

Das Oberlandgericht Schleswig hat sich zur Frage von möglicher Kürzung des Pflegegeldes bei der Aufnahme eines Pflegekindes durch seine Großmutter geäußert.
Stellungnahme

von:

von:

Verwandtenpflegefamilien brauchen Unterstützung und Anerkennung

Beschreibung und Auszüge aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege vom Juni 2014. Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege

"Verwandtenpflegefamilien brauchen Unterstützung und Anerkennung". Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Fachartikel

herausgegeben von:

Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege

Der überregionale Arbeitskreis zur Verwandtenpflege hat im Rahmen eines 'Düsseldorfer Papiers' Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege erarbeitet.
Konzept

Konzept der Stadt Düsseldorf zur Verwandten- und Netzwerkpflege - Auszüge -

Hier finden Sie Auszüge und eine Zusammenfassung aus dem Konzept der Stadt Düsseldorf zur Verwandten- und Netzwerkpflege. Dieses Konzept ist Anfang des Jahres 2013 beschrieben und Mitte des Jahres durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt genehmigt worden.
Arbeitspapier

von:

Broschüren und Arbeitspapiere zur Verwandtenpflege

Information zu 5 verschiedenen Konzepten und Ideen zur Verwandtenpflege
Konzept

von:

Konzept "Vollzeitpflege in Verwandtenpflegefamilien und Netzwerkpflegefamilien" der Stadt Düsseldorf

Die Erarbeitung der Konzeption erfolgte durch die drei Pflegekinderdienste der Stadt im Kinderhilfezentrum, bei der Diakonie und dem SKFM.
Bericht zur Veranstaltung

Verwandtenpflege: Herausforderung für die Pflegekinderdienste

Zusammenfassung einer Fachtagung für Pflegekinderdienste des LJA Rheinland-Pfalz im Mai 2012
Fachartikel

von:

Neue Rechtsprechung zur Durchsetzung von Pflegegeld insbesondere bei Verwandtenpflege

Gerade, wenn Pflegepersonen mit dem Pflegekind verwandt sind, kommt es in der Praxis immer noch zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Pflegegeldes. Dies betrifft vornehmlich Fälle, in welchem die Pflegeeltern oder ein Pflegeelternteil mit dem Kind in gerader Linie verwandt sind, also meistens Anträge auf Pflegegeld einer Großmutter oder eines Großvaters. Aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen (etwa Pflege durch Onkel, Tante, Geschwister usw.) erlebt der Unterzeichner hier immer wieder Probleme.

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