Zur Stärkung des Ehrenamts bei Betreuungen und Vormundschaften wurde die Befreiung von der Einkommenssteuerpflicht erweitert. Ehrenamtliche Vormünder und Betreuer haben nun den gleichen Steuerfreibetrag wie Übungsleiter, Ausbilder etc.
Das Deutsche Institut für Jungendhilfe und Familienrecht - DIJuF - veröffentlicht die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz - BMJV - erarbeiteten Eckpunkte für eine weitere Reform der Vormundschaft und stellt dazu ein Diskussionsforum zur Verfügung.
Nach meiner Kenntnis ist die Rechtslage bei Eltern, die die gemeinsame Personensorge ausüben, so, dass grundsätzlich jedes Elternteil alleine rechtswirksam unterschriftsberechtigt ist (natürlich im grundsätzlichen Einvernehmen mit dem anderen Personensorgeberechtigten) - ist das bei gemeinschaftlichen Vormündern anders geregelt oder entsprechend?
Die Internetseite des Bundesforums Vormundschaft ist nun freigeschaltet. Das Bundesforum will eine starke Vormundschaft, will Partner in der Kinder- und Jugendhilfe sein und informiert über Fakten und Fachdiskussion rund um die Vormundschaft
In der nächsten Zeit ist beabsichtigt, das Vormundschaftsrecht grundlegender zu reformieren. Nun hat das Bundesministerium entsprechende Eckpunkte zu möglichen Veränderung vorgelegt.
Bekomme ich automatisch die Betreuung für mein Mündel, wenn es jetzt bald volljährig wird, aber noch nicht selbstständig leben kann und viel Schwierigkeiten in finanziellen Dingen hat?
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Infoseite für Vormünder, Pfleger und alle Interessierte erstellt, auf der aktuelle Informationen und Anregungen aus der Praxis für die Praxis zu finden sind.
Schon seit längerer Zeit ist eine Reform der Vormundschaft in Arbeit. Im Sommer 2020 wird ein Referentenentwurf zur neuen Gesetzgebung erwartet. Da sich Bereiche der Vormundschaft auch im SGB VIII wiederfinden und auch hier eine Ergänzung und Veränderung ansteht, hat der Bundesforum Vormundschaft nochmals auf notwendigen Veränderungs- und Erklärungsbedarf in der Gesetzgebung hingewiesen.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat ein Internetforum für die Praxis eröffnet. Dort können sich Fachkräfte der Vormundschaft, ehrenamtliche Vormund*innen, aber auch Fachkräfte aus Einrichtungen und den Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und junge Menschen austauschen.
Das Kompetenzzentrum Berlin - Service für Fachdienste - hat in 2019 eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel " Ehrenamtliche Einzelvormundschaft qualifizieren". Diese Broschüre ist eine Arbeitshilfe in neun praktischen Schritten - vom Sondieren, übers Planen bis hin zur Umsetzung. Der Text bietet eine Handreichung für zukünftiges Tun in der Einzelvormundschaft - sowohl für Interessierte als auch für Fachkräfte der Jugendhilfe.
PFAD für Kinder Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Pflegeelternschule Baden-Württemberg und die Landesgruppe KiAP haben ebenfalls eine Stellungnahme verfasst.
Das OLG Frankfurt a.M. beschäftigt sich in einem Beschluss im Hinblick auf die Frage einer Vormundschaft für eine Jugendliche besonders mit drei Punkten: Sorgerechtserklärung, Kindeswille und der Vorrangigkeit bei der Benennung von Vormündern.
Abschlussbericht eines Projektes zur Analyse von Chancen und Grenzen der Vormundschaft durch Pflegeeltern. Das Bundesforum Vormundschaft hat im Auftrag des Kompetenzzentrums Pflegekinder untersucht, wie die Praxis in den Jugendämtern Vormundschaften durch Pflegeeltern einordnet. Die zentrale, forschungsleitende Frage dieser Untersuchung lautet: Welche Chancen und Grenzen von Pflegeeltern-Vormundschaft werden von der Praxis der Amtsvormundschaften und des Pflegekinderdienstes wahrgenommen? Zur Beantwortung der Frage gab es Interviews mit ExpertInnen und eine Fachkräfte-Onlinebefragung von Jugendämtern aus Baden-Württemberg und Brandenburg.
Geeignetheit von interessierten Privatleuten als Einzelvormünder für ein Pflegekind, damit die vom Gesetzgeber gewollte Vorrangigkeit der Einzelvormundschaft vor der Amts- oder Vereinsvormundschaft umgesetzt werden kann.
Der Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages e.V. hat Empfehlungen als Ergebnis des 20. Deutschen Familiengerichtstages veröffentlicht - u.a. auch Empfehlungen zur Arbeit und zur Vormundschaft von Pflegeeltern.
Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.
Die AGJ weist darauf hin, dass neben dem diskutierten Referentenentwurf zur Veränderung der Amtsvormundschaft im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftswesen von der Bundesregierung geplant ist.
(Wie) Greifen Vormund*innen die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern in Bezug auf ihre Herkunftsfamilie und Umgangskontakte auf? Wie können sie diese in die Bestimmung und Gestaltung des Umgangskontaktes mit der Herkunftsfamilie einbringen? Diesen Fragen ging das ISS in Kooperation mit dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in dem auf zwei Jahre angelegten Projekt „Vormundschaften und Herkunftsfamilie“ nach.
Weitere Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Vormundschaftsrecht