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Vormund / Vormundschaft

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
12.11.2009

Vorrang bei Vormundschaften von Verwandten gegenüber dritten Personen

Dritte Personen dürfen nur dann grundsätzlich zum Vormund bestellt werden, wenn geeignete Verwandte dafür nicht vorhanden sind.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
03.09.1997

Hilfe zur Erziehung bei Verwandtenpflege

Ein Grosselternteil, welcher zugleich Vormund seiner Enkelkinder ist, ist befugt, den Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGBVIII für eine im Haushalt der Grosseltern erfolgende Pflege der Enkelkinder geltend zu machen; der Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Grosseltern die Betreuung ihrer Enkelkinder nicht in Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht leisten und zur unentgeltlichem Pflege nicht bereit sind
Gerichtsbeschluss

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vom: 
16.12.1999

Bestimmung eines Vormundes - Antrag durch Pflegeeltern

Auch wenn Pflegeeltern keine Beschwerdeberechtigung haben, sind sie in Fragen der Personensorge ihres Pflegekindes anzuhören. Ihre Geeignetheit als Vormund ist zu prüfen.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
03.07.1995

Abänderung einer Unterhaltsbestimmung der Eltern durch das Vormundschaftsgericht

1. Das Vormundschaftsgericht kann die Unterhaltsbestimmung durch die Eltern ab Stellung des Antrags durch das Kind abändern. 2. Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern kann abgeändert werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die im Einzelfall schwerer wiegen als die Gründe, derentwegen das Gesetz den Eltern das Recht eingeräumt hat, zu bestimmen, dass der Unterhalt in Natur statt durch eine monatliche Geldrente zu gewähren ist.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
16.07.2008

Benennung der Pflegeeltern zum Vormund ihres Pflegekindes

Pflegeeltern sind als Vormund geeignet. Weder eine Interessenkollision noch ein Anzeichen für ein Insichgeschäft, § 181 BGB, sind bei der Konstellation Pflegeeltern - Vormund erkennbar
Gerichtsbeschluss

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vom: 
15.12.1999

Übertragung der elterlichen Sorge eines Pflegekindes auf Großeltern

Die Bestellung eines Vormundes hat sich ausschließlich am Wohl des Kindes zu orientieren.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
27.01.2010

Pflegeeltern als Vormünder ihres Pflegekindes

Pflegeeltern sind geeignet. Die Entlassung des Amtsvormundes entspricht dem Kindeswohl.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
31.07.2000

Sachaufklärung für die Bestellung eines Vormunds bzw. Verfahrenspflegers

Die Eltern müssen aufgeklärt und angehört werden wenn ein Vormund bestellt wird, eine Vormundschaftswechsel vollzogen werden soll oder ein Verfahrenspfleger bestellt werden soll.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
08.03.2012

Vorrangige Auswahl von Verwandten bei Übertragung der Vormundschaft

Soweit Elternwille oder Kindesbindung nicht bereits eindeutig die Auswahl eines bestimmten Vormunds verlangen, hat das Familiengericht Verwandte und Verschwägerte des Mündels zu ermitteln - ansonsten werden die geschützten Grundrechte der Betroffenen beeinträchtigt.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
05.10.1998

Entziehung der elterlichen Sorge

1. Bei der Entziehung der elterlichen Sorge ist auch nach Inkrafttreten des KindRG zwischen Personen- und Vermögenssorge zu unterscheiden.2. Zur Entziehung der gesamten Personensorge.3. War wegen Entziehung der gesamten elterlichen Sorge das Kreisjugendamt zum Vormund bestellt worden, ist, wenn nur die Entziehung der Personensorge gerechtfertigt war, diese Bestellung zu beschränken auf die Bestellung des Kreisjugendamtes als Pfleger.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
26.06.2013

Beschwerdebefugnis der Pflegeperson gegen die Auswahl eines Vormunds

Durch die Auswahl eines neuen Vormunds ist die Pflegeperson grundsätzlich nicht in eigenen Rechten im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG betroffen und daher nicht beschwerdebefugt. Hatte das minderjährige Kind als in einem Kindschaftsverfahren formell Beteiligter (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) rechtlich keine Möglichkeit, selbst Beschwerde gegen die seine Rechte im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG beeinträchtigende erstinstanzliche Entscheidung einzulegen, ist es zur Wahrung des Kindeswohls und der Persönlichkeitsrechte des Kindes verfassungsrechtlich geboten, die Beschwerde der Pflegeperson in verfassungskonformer Auslegung der §§ 303 Abs. 2, 335 Abs. 1 Nr. 1 FamFG als zulässig anzusehen.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
22.09.1997

Ermittlungspflicht in Herausgabeverfahren

1. Zum Umfang der Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über den Anspruch des Vaters auf Herausgabe des Kindes. 2. Steht fest, dass ein 8-jähriges Kind von den Pflegeeltern beeinflusst wird, kommt seiner Äusserung, bei den Pflegeeltern bleiben zu wollen, regelmässig keine massgebliche Bedeutung für eine Verbleibensanordnung zu.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
23.10.2013

Zur religiösen Erziehung eines Pflegekindes

Der Vormund hat das Recht auf Entscheidung, wenn es keine vorherige Entscheidung der Eltern gegeben hat. Die Entscheidung des Vormundes, das Kind in der Religion seiner Pflegeeltern, bei denen das Kind dauerhaft untergebracht ist - taufen zu lassen, entspricht dem Wohl des Kindes.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
10.05.1999

Ersetzung der Zustimmung in die Adoption

Ersetzung der Adoptionsfreigabe durch Antrag des Vormundes wenn die Eltern sich gleichgültig dem Kind gegenüber zeigen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
12.09.2016

Freiwillige Übertragung des Sorgerechts auf die Pflegeeltern

Das OLG Celle beschreibt in einer ausführlichen Begründung die rechtliche Möglichkeit der freiwilligen Übertragung nicht nur von einzelnen Teilen des Sorgerechtes sondern vom gesamten Sorgerecht. Es weist darauf hin, dass dann die Pflegeeltern nicht nur Pfleger sondern Vormund ihres Pflegekindes seien.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
04.08.1999

Bestellung eines Ergänzungspflegers

Einschränkung einer Vormundschaft durch die Bestellung eines Ergänzungspflegers zum Zwecke des Umgangs.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
25.11.2003

Großeltern, die Vormund sind, können sich auf das Elternrecht aus Art.6 Abs.2 Satz GG beziehen

Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführerinnen (Mutter und Großmutter) gegen den durch das Oberlandesgericht angeordneten Verbleib des Kindes bei den Pflegeeltern. Das Gericht hebt den Beschluss auf, da dieser die Grundrechte der Beschwerdeführerin aus Artikel 6 Abs.2 Satz 1 verletzt.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
07.05.2002

Übertragung des Sorgerechtes auf einen Vormund wegen langjähriger Traumatisierung des Kindes

1. Zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls kommt nach §§ 1666, 1666a BGB die Übertragung des gesamten Sorgerechts auf das Jugendamt in Betracht, wenn die Mutter eines seit mehr als 18 Monaten bei einer Pflegefamilie lebenden zehnjährigen Kindes die mit den Erkrankungen der Mutter verbundene langjährige Traumatisierung des Kindes nicht erkennen und deshalb unter anderem die nicht kindgemäße Übernahme von Verantwortung für die Mutter und die damit verbundene Überforderung des Kindes nicht vermeiden kann. 2. In einer solchen Fallkonstellation kann nach § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB auch der Ausschluß des Umgangs der Mutter (hier: für die Dauer von 2 Jahren) in Betracht kommen, wenn auch durch betreuten Umgang oder auf andere Weise nicht verhindert werden kann, daß die Bedürfnisse des traumatisierten Kindes nach einer gesicherten Bindung und emotionaler Geborgenheit immer wieder verletzt werden und das Kind bei jedem Umgangskontakt erneut Gefühlen innerer Zerrissenheit und damit verbundenen schädlichen Loyalitätskonflikten ausgesetzt wird.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
19.09.2006

Pflegeeltern haben kein Recht auf Geltendmachung von Pflegegeld

Es gibt weder eine Anspruchsberechtigung noch eine Vertretungsbefugnis von Pflegeeltern zur Geltendmachung von Pflegegeld nach § 39 SGB VIII im Rahmen von Hilfe zur Erziehung
Gerichtsbeschluss

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vom: 
09.11.2006

Hinterbliebenrente nach dem OEG

Hinterbliebenenrente nach dem OEG wird als Einkommen für das BSHG angerechnet.

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