Sie sind hier

Basiswissen

Unfallversicherung

Seit der Änderung des KJHG (SGB VIII) zum 1. Oktober 2005 erhalten die Pflegeeltern ihre Unfallversicherung erstattet.

Die Pflegeeltern erhalten von ihrem zuständigen Jugendamt die Kosten für eine Unfallversicherung erstattet.

Weiterlesen: 
Fachartikel

Einschätzung des LJA Westfalen-Lippe zur BGW Unfallversicherung

Die Bewertung der Berufsgenossenschaft,,Pflegepersonen seien gesetzlich unfallversichert" werden durch das Landesjugendamt Westfalen Lippe und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht nicht geteilt. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife nicht, denn es gebe bisher noch keine einzige Rechtsprechung, die diese Versicherungspflicht behandelt -- im Gegensatz zur Versicherungspflicht der Tagesmütter (LJA WL). Der Gesetzgeber bietet mit seiner Wortwahl den Pflegepersonen ausdrücklich die Möglichkeit an, sich für eine Unfallversicherung ihrer Wahl zu entscheiden.
Letzte Aktualisierung am: 
17.05.2008